Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-03-07
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07
Wortprotokoll
In Artikel 29 geht es um die Zuschlagskriterien. Ich möchte Ihnen erläutern, was da alles drinsteckt und weshalb wir gut daran tun, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Entgegen dem Entwurf des Bundesrates steht in dieser Version nicht, dass wir gewisse Kriterien berücksichtigen können, sondern dass wir diese berücksichtigen müssen. Nebst dem Preis haben wir als Kriterium neu und ganz klar auch die Qualität und die Nachhaltigkeit drin. Wir haben z. B. Kreativität, Servicebereitschaft und Fachkompetenz drin. Wir haben viele Kriterien drin, die genau das fordern, was wir erreichen möchten: dass nämlich die Unternehmen zum Zuge kommen, die diese Kriterien im sozialen Bereich, im ökologischen Bereich und im Bereich der Fachkompetenz erfüllen, und dass bei der Beschaffung nicht einfach nur der Preis gilt. Das ist in dieser Gesetzesrevision, sowohl in den Zielsetzungen wie auch in den Ausschreibungen und in den Zuschlagskriterien, ganz anders verankert als vorher.
Nun verlangt eine Gruppe zusätzlich, dass wir das unterschiedliche Preisniveau berücksichtigen. Wie wollen Sie das bei Produkten machen, deren Produktion in verschiedenen Ländern erfolgt? Es kann auch Beschaffungen in Bereichen geben, bei denen es in der Schweiz gar keine Produktion gibt. Beschaffen Sie z. B. Fahrzeugflotten: Schauen Sie sich einmal die unterschiedlichen Preisniveaus in Japan, in Amerika, in Schweden und in Frankreich an. Wählen Sie dann einen Anbieter aus, kommt todsicher ein anderer und sagt: Halt, das geht nicht, Sie haben beim Preisniveau das Jahr verwechselt; diese Produktion stammt aus dem Jahr 2015 und jene aus dem Jahr 2018 - oder wie auch immer. Wie wollen Sie das als jemand praktizieren, der Beschaffungen ausschreibt und dann entsprechend umsetzen muss? Wie wollen Sie das realisieren, wenn es eine Subunternehmung gibt, die ihrerseits Beschaffungen macht? Das ist schlicht und einfach nicht praktikabel nebst dem, dass es nicht WTO-konform ist.
All jenen, die hier sagen, dass es ihnen nicht so wichtig sei, und die sich fragen, warum man sich an das alles halten soll, muss ich sagen: Es sind nicht so viele Beschaffungsbereiche, in denen wir die ausländischen Anbieter wirklich berücksichtigen; aber unsere Unternehmen haben zum Teil auch ganz schöne Aufträge im Ausland! Wenn dann die Retourkutsche kommt - darauf würde ich hier eine Wette abschliessen -, wäre damit der grössere volkswirtschaftliche Schaden [PAGE 150] angerichtet als beim umgekehrten Vorgehen. Deshalb bitte ich Sie sehr, hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Was wir aber aufgrund dieser verschiedenen Interventionen gemacht haben - da sind wir der Gegenseite ja wirklich entgegengekommen, zum Teil auch contre coeur -, ist, dass wir gesagt haben, dass man dieses Niveau ausserhalb des Staatsvertragsbereichs, wo wir diesen Verpflichtungen nicht unterliegen, berücksichtigen kann. Wenn also jemand, der beschafft, sagt, das sei jetzt für ihn nebst all den anderen Nachhaltigkeitskriterien wirklich noch der entscheidende Punkt, dann kann er das tun. Diese Möglichkeit haben wir in Absatz 2 von Artikel 29 eröffnet.
Mit den verpflichtenden Bestimmungen zur Qualität und zur Nachhaltigkeit in diesem Gesetz haben wir die entscheidenden Weichen gestellt, damit Schweizer Unternehmen, die sich in diesen Bereichen auszeichnen - das muss nämlich auch noch sein - und die gute Leistungen erbringen, im Beschaffungsmarkt sehr gut positioniert sind. Dazu stehen wir. Deshalb sind wir klar der Meinung, dass wir hier der Kommissionsmehrheit folgen müssen.