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Reimann Maximilian · Nationalrat · 2019-03-11

Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-11

Wortprotokoll

Ich darf also daraus schliessen, dass Steuerzahler oder Bürger, die vom Staat etwas zugut haben, nicht warten müssen, bis der Staat ihre Guthaben bezahlt? Sie wissen, wie es umgekehrt ist: Wenn ein Bürger dem Staat etwas schuldig ist, dann gibt es Mahnung, Verzugszins, Betreibung. Beim Staat lässt man den Bürger mitunter aber monatelang warten, was gemäss Ihrer Meinung korrekt ist. Es darf aber nicht sein, Herr Bundespräsident, und ich wäre froh, wenn Sie diese Frage beantworten könnten, dass anspruchsberechtigte Bürger übermässig lange auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer warten müssen.

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