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AB 241588

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Wir haben zwei Projekte vor uns, die zusammenhängen, eine Volksinitiative und einen Gegenvorschlag. Um es vom Resultat her vorwegzunehmen: Bundesrat, Nationalrat und Ihre Kommission sind sich in den Grundzügen einig. Die Grundzüge heissen Ablehnung der Initiative, Annahme des Gegenvorschlages des Bundesrates und Ablehnung einer zusätzlichen Aufstockung des sogenannten Fonds de Roulement im Gegenvorschlag und auch knappe Annahme der Verknüpfung der beiden Vorlagen, also zwischen dem Gegenvorschlag und der Ablehnung bzw. dem Rückzug der Volksinitiative.

Im Einzelnen: Die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes wurde am 18. Oktober 2016 mit 104 800 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie beabsichtigt im Wesentlichen eine Änderung von Artikel 108 der Bundesverfassung mit dem Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen.

Die Volksinitiative greift einen für die Wohnraumversorgung in der Schweiz wichtigen Punkt auf. Für Wohnungssuchende, insbesondere für solche mit geringer Kaufkraft, ist es vor allem in städtischen Ballungszentren schwierig, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden. Indizien dafür sind die hohen Wohnkostenbelastungen der wirtschaftlich schwächsten Haushalte in unserem Lande sowie die Zunahme des Pendlerverkehrs. Die Volksinitiative fordert als Zielgrösse, dass 10 Prozent der jährlich neu erstellten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger sein sollen. Sowohl für den Bund wie auch für die Kantone und die Gemeinden würden aber dadurch erhebliche finanzielle Mehrbelastungen entstehen. Zudem würde die entsprechende Quotenerhöhung einer Verzweieinhalbfachung der Quote beim Eigentum gemeinnütziger Bauträger entsprechen. Das wäre ein erheblicher Eingriff in unser marktwirtschaftliches Verständnis von Wettbewerb unter den Investoren im Wohnraumbereich. Insgesamt funktioniert der Markt in der Schweiz eigentlich gut. Die Volksinitiative ist deshalb aus Sicht des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit wenig realistisch und auch nicht marktkonform.

Gleiches gilt für das in der Initiative postulierte Recht der Kantone und Gemeinden, für geeignete Grundstücke ein Vorkaufsrecht einzuführen, sowie für das Vorkaufsrecht für Kantone und Gemeinden bei Grundstücken, die im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe stehen. Auch die von der Volksinitiative geforderten Vorkehrungen zur Verhinderung des Verlustes von preisgünstigen Mietwohnungen im Zusammenhang mit Programmen der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanierungen sind mit einer Wohnungsversorgung nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen kaum vereinbar.

Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung bereits heute einen Verfassungsauftrag darstellt, spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes und für die Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung eine wichtige Rolle, auch nach Auffassung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit. Im Sinne einer marktergänzenden Förderung soll deshalb nach Auffassung der Kommissionsmehrheit dieses Segment, das gut 4 Prozent des Wohnungsbestandes ausmacht, auf der Basis der bestehenden Gesetzesgrundlagen weiterhin unterstützt werden.

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragen deshalb, die Volksinitiative abzulehnen. Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen aber - gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung - einen eng mit der Initiative verbundenen Erlassentwurf; wenn Sie so wollen, einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser betrifft einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken, aus dem voraussichtlich ab 2020 während zehn Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement nach dem Wohnraumförderungsgesetz aufgestockt werden soll.

Die beiden Geschäfte sind jetzt im Zweitrat. Der Nationalrat hat dem Rahmenkredit von 250 Millionen Franken mit 124 zu 73 Stimmen klar zugestimmt, und er hat die Initiative ebenso klar mit 143 zu 54 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat hat auch eine Aufstockung um 375 Millionen Franken mit 143 zu 54 Stimmen abgelehnt und die Verknüpfung beider Vorlagen mit 135 zu 61 Stimmen gutgeheissen.

Ihre Kommission ist im Ergebnis zum gleichen Schluss gekommen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass sich die bisherige, marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes bewährt habe und mit der Aufstockung des Fonds de Roulement weitergeführt werden soll. Aus diesem Grund hat Ihre Kommission dem indirekten Gegenentwurf ohne Gegenstimme zugestimmt. Heute liegt ja der Einzelantrag Müller Philipp auf Nichteintreten auf diesen indirekten Gegenentwurf vor. Ihre Kommission hat mit 8 zu [PAGE 93] 4 Stimmen gleich wie der Nationalrat eine Aufstockung des Fonds um 375 Millionen Franken abgelehnt.

Relativ knapp, aber doch, hat Ihre Kommission auch der Verknüpfung beider Vorlagen zugestimmt. Die Verknüpfung sieht vor, dass der indirekte Gegenvorschlag, die Erhöhung um 250 Millionen Franken, nur dann in Kraft tritt, wenn die Volksinitiative entweder zurückgezogen oder abgelehnt wird. Jetzt wurde vonseiten der Minderheit angeführt, das sei nicht logisch. Wenn die Volksinitiative vom Volk angenommen würde, brauche man die 250 Millionen Franken erst recht, und es sei nicht logisch, wenn man diese Aufstockung dann ablehne. Die Mehrheit ist hingegen der Auffassung, dass die Annahme der Initiative ein derart erheblicher Einschnitt in die Wohnungspolitik der Schweiz wäre, dass das Ganze grundsätzlich neu aufgesetzt werden müsste. Man könnte es dann wahrscheinlich nicht bei einer Korrektur rein auf der Darlehensbetragshöhe belassen, Bundesrat und Parlament müssten dann freie Hand haben, um das ganze Wohnbauförderungsrecht neu zu konzipieren.

Aus diesem Grunde, wie gesagt, hat Ihre Kommission mit 7 zu 5 Stimmen die Verknüpfung gutgeheissen. In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission dem indirekten Gegenvorschlag dann mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt, und Ihre Kommission hat die Volksinitiative mit 9 zu 3 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.