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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-03-15

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Beim Strommarkt ist die Schweiz im Gegensatz zu anderen Bereichen in Europa noch keine Insel; der Hauptzweck dieses Gesetzes ist es, dafür zu sorgen, dass sie auch keine wird.

Die Zeit drängt. Im übrigen Europa ist die Liberalisierung voll im Gang. Die Auswirkungen sind dramatisch. Innert zweier Jahren sind in Deutschland die Preise für Grossverbraucher um über 25 Prozent gesunken. Alles spricht auch in der Schweiz für eine schnelle Öffnung, denn die Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft werden gegenüber den Nachteilen bei weitem überwiegen. Die zentrale Lage der Schweiz und ein hoher Anteil an Wasserkraft bieten Chancen, die im Wettbewerb zählen und der Schweiz eine ausgezeichnete Position verschaffen.

Auch in der Schweiz müssen im Elektrizitätsmarkt effizientere Strukturen und grössere Einheiten geschaffen werden. Stromnetze müssen hoch ausgelastet sein, damit sie rentieren. Kraftwerke produzieren am wirtschaftlichsten, wenn sie unter Volllast laufen. In grösseren Wirtschaftseinheiten lassen sich Produktionskapazitäten und Nachfrageschwankungen auch besser ausgleichen.

Ein grundsätzlich guter und schlanker Entwurf des Bundesrates liegt seit Mitte letzten Jahres vor. Der Strommarkt soll stufenweise liberalisiert und nach sechs Jahren vollkommen geöffnet werden. Das bedeutet eine komfortable Anpassungsfrist - aus meiner Sicht sogar eine zu lange, weil der Markt bereits heute zu spielen beginnt. Weitere sechs Jahre Schonfrist werden es den Unternehmen auf jeden Fall erlauben, die notwendigen Abschreibungen auf nicht amortisierten Investitionen vorzunehmen. Eine weitere Abgeltung von NAI ist deshalb weder nötig noch gerechtfertigt.

Die rasche Behandlung des bundesrätlichen Entwurfs wurde von Interessengruppen verzögert, weil zuerst eine Förderabgabe für erneuerbare Energien und damit auch für die angeblich gefährdete Wasserkraft gesichert werden sollte. Dies ist diesen Kreisen mit einer Energieabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde auch gelungen. Gefährlich für das Elektrizitätsmarktgesetz ist es, dass dieses an die Förderabgabe gekoppelt werden soll. Dieser subventionspolitisch motivierte Druckversuch auf den Stimmbürger ist inakzeptabel. Kein einziges Wasserkraftwerk wird wegen der Liberalisierung in absehbarer Zeit abgeschaltet werden müssen. Die bestehenden Werke laufen zu tiefen, konkurrenzfähigen Grenzkosten. Untragbare Übergangskosten könnten in Ausnahmefällen mit rückzahlbaren Darlehen des Bundes überbrückt werden, wie es in Artikel 25ter vorgeschlagen wird.

Der bundesrätliche Entwurf sieht vor, den Betrieb des Übertragungsnetzes auf der höchsten Spannungsebene einer nationalen privatrechtlichen Gesellschaft zu übertragen.

Die heutigen Eigentümer dieses Netzes werden gezwungen, bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Elektrizitätsmarktgesetzes diese schweizerische Netzgesellschaft zu gründen. Dieser Zwang ist unnötig, unverhältnismässig und wettbewerbsbehindernd. Wichtig ist der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Netzen auf den verschiedenen Spannungsebenen. Die Erfüllung dieses Auftrages kann nach bewährter schweizerischer Manier den Netzeigentümern überlassen werden. Sie selber haben das grösste Interesse an effizient betriebenen Netzen und möglichst tiefen Durchleitungsgebühren. Dafür werden eben gerade die Liberalisierung und der Wettbewerb sorgen. Die Art und Weise, wie sie den gesetzlichen Auftrag erfüllen und wie sie mit ihrem Eigentum verfahren, soll ihnen hingegen freistehen.

Der Wettbewerb hat, Elektrizitätsmarktgesetz hin oder her, schon längst begonnen. Grosskunden werden bereits mit lukrativen Rabatten zu langfristigen Abnahmeverträgen animiert. Für die KMU und auch für die Kleinabnehmer ist es wichtig, dass die Marktliberalisierung auch bei ihnen zum Spielen kommt. Wir von der FDP-Fraktion werden daran ein sehr grosses Interesse haben.