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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-11

Wortprotokoll

Normalerweise würden Sie wahrscheinlich ordnungspolitisch argumentieren und sagen: Wenn hier Leistungen erbracht werden, die im öffentlichen Interesse sind, dann kann der Staat diese Leistungen übernehmen. Ich meine, es zahlt ja nicht der Staat, am Schluss zahlt der Steuerzahler. Deshalb haben wir ja das Kostendeckungsprinzip eingeführt - auch aus ordnungspolitischen Überlegungen.

Aber wir sprechen hier von Leistungen, die kommerziell erbracht werden. Die kann der Staat auch nicht steuern, und er macht auch keine Leistungsvorgaben. Da haben wir eben dann diese Abgrenzung. Deshalb macht die Abgrenzung, wie sie jetzt der Ständerat und die Kommissionsmehrheit vorgenommen haben, durchaus Sinn. Das kann ich auch vertreten und so mittragen.