Fischer Ulrich · Nationalrat · 2000-03-15
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Elektrizitätsmärkte in ganz Europa werden sukzessive geöffnet; die entsprechende EU-Richtlinie ist seit Februar 1999 in Kraft, die Strompreise sinken. In der Schweiz haben wir demgegenüber für die Produktionsbetriebe weltweit die höchsten Strompreise; das wirkt sich mehr und mehr als Standortnachteil für unsere Wirtschaft aus. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Strommarkt auch in der Schweiz geöffnet wird. Ein weiteres Zuwarten im Sinne des Antrages Maillard ist deshalb für unser Land nicht tragbar. Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz soll eine geordnete Marktöffnung in der Schweiz ermöglicht werden. Die Zielsetzung in Artikel 1 ist klar:
1. Das EMG soll die Voraussetzung für einen wettbewerbsorientierten Strommarkt schaffen.
2. Das EMG soll die Rahmenbedingungen für eine zuverlässige und erschwingliche Versorgung schaffen.
3. Das EMG soll die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft sicherstellen.
Das sind die Ziele, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb wehren wir uns, wenn man diesem Gesetz nun artfremde Zielsetzungen unterjubeln will. Wir werden seitens der freisinnig-demokratischen Fraktion alle Anträge, welche in eine solche Richtung zielen, ablehnen.
Die Elektrizitätswirtschaft hat bisher aufgrund eines Monopols in einem geschützten Raum gewirtschaftet. Dafür hatte sie aber die Pflicht, die Bevölkerung zu versorgen, den Service public wahrzunehmen und einen Eigenversorgungsgrad von 95 Prozent sicherzustellen. Die Tarife konnten kostendeckend gestaltet werden, was Abschreibungsdauern bei der Wasserkraft von 80 Jahren - so lauten auch die Konzessionen - und bei der Kernenergie von 30 bis 40 Jahren erlaubte. All das ist nun in Frage gestellt.
Die Marktöffnung lässt bei neueren Kraftwerken keine kostendeckenden Preise mehr zu. Die Amortisation ist nur mit flankierenden Massnahmen möglich, also entweder mit der Anpassung des Öffnungsrhythmus oder/und der Entschädigung von nicht amortisierbaren Investitionen. Dem wird das Argument entgegengehalten - Sie werden es, so denke ich, gleich von Herrn Rechsteiner hören -, dass die Investitionen der Elektrizitätswirtschaft schon bisher auf eigenes Risiko getätigt worden seien und dass deshalb weder eine Übergangsfrist noch eine NAI-Entschädigung nötig sei.
Bleiben wir aber bei der historischen Wahrheit: Die Produktionsplanung der Elektrizitätswirtschaft wurde stets mit den Behörden abgesprochen. Ich kann mich an eine entsprechende Aufforderung der bundesrätlichen Energiedelegation vom 13. November 1973 erinnern, als man ausdrücklich zum raschen Bau weiterer Kernkraftwerke aufgefordert wurde. Der Bedarfsnachweis für neue Kernkraftwerke wurde von den Behörden gefordert und auch anerkannt, und deshalb tragen alle zusammen Mitverantwortung für diese gemeinsamen Bedarfsprognosen. Der Eigenversorgungsgrad wurde durch die Behörden definiert, und die Elektrizitätswirtschaft hatte sich daran zu halten. Daraus ergab sich der Investitionsrhythmus.
Wenn heute die gesetzlichen Grundlagen geändert werden, ist deshalb eine Abfederung sinnvoll und legitim. Diese kann in den Übergangsfristen bestehen, so wie sie auch der Swisscom, der Post, den SBB und der Swissair zugestanden werden. Allerdings hätte die ursprüngliche Idee, diese Übergangsfrist auf zehn Jahre auszudehnen - der Bundesrat und die Elektrizitätswirtschaft hatten diesbezüglich in etwa eine ähnliche Idee -, zu viele Nachteile. Damit wäre die Schweiz deutlich langsamer, und die ungeordnete Liberalisierung würde sich intensivieren. Es ist deshalb richtig, wenn man - wie der Bundesrat beantragt - die Frist auf sechs Jahre beschränkt.
[PAGE 259] Die Frage ist nun, ob vor dem letzten Öffnungsschritt eine Überprüfung stattfinden soll, damit die Erfahrungen bis zu diesem Zeitpunkt einbezogen werden können. Die Investitionen wurden, wie gesagt, gemäss Rechtsordnung und gemäss Aufforderungen der Behörden getätigt. Wenn nun bei wenigen neueren Werken die ordentlichen Abschreibungen wegen dieser Änderung der Rechtsordnung nicht mehr möglich sind, stellt sich die Frage, ob eine restriktive Abgeltung in Form von Darlehen nicht sinnvoll sein könnte.
Zusammenfassend soll mit dem EMG rasch eine geordnete Marktöffnung sichergestellt werden. Mit dem EMG soll eine faire Übergangsordnung vom alten zum neuen Recht sichergestellt werden. Das EMG soll aber nicht mit anderen energiepolitischen Anliegen belastet werden. Die Frage der Energieabgaben soll vom Volk separat und unabhängig vom EMG entschieden werden.
Die FDP-Fraktion ist klar für Eintreten auf diese Vorlage und empfiehlt Ihnen, das Gleiche zu tun.