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Baumann Isidor · Ständerat · 2019-03-11

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Die Motion der BDP-Fraktion 18.3394, "Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten", und die Motion Comte 18.4084, "Waffenexporte. Kontrollen verstärken", haben beide zum Ziel, die Kontrollen der Kriegsmaterialexporte zu verstärken. Dazu seien dem Parlament die auf Gesetzes- und Verordnungsstufe notwendigen Änderungen vorzulegen.

Die Motion der BDP will den Bundesrat beauftragen, die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte aus der Kriegsmaterialverordnung zu streichen und diese in das Kriegsmaterialgesetz aufzunehmen. Darüber hinaus will die Motion, dass die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes sinngemäss denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angepasst werden. Diese Motion wurde am 26. September 2018 im Nationalrat mit 97 zu 84 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission, die SiK-SR, hat die Motion im November 2018 beraten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit war die Annahme der Motion im Nationalrat eine Gegenreaktion auf die vom Bundesrat im Juni 2018 bekanntgegebenen Anpassungen der Kriegsmaterialverordnung. Der Bundesrat hat rund einen Monat nach der Beratung im Nationalrat, nämlich am 31. Oktober 2018, die im Grundsatz beschlossene Änderung der Kriegsmaterialverordnung wieder rückgängig gemacht.

Mit dem Verzicht auf die Verordnungsänderung betrachtete die SiK-SR im November 2018 die Motion als hinfällig. Zudem möchte die Kommission an der bestehenden Kompetenzordnung festhalten. Wesentliche Fragen der Bewilligungskriterien wie die Einhaltung des Völkerrechts, der[NB]internationalen Verpflichtungen und der aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz seien bereits jetzt im Kriegsmaterialgesetz festgehalten. Die genaue Einzelfallprüfung dieser Kriterien obliege der Exekutive und deren Verwaltung, die über das nötige Fachwissen verfüge. Im Übrigen sei auch der Bundesrat - anders, als die Motion es darstellt - demokratisch legitimiert. Insbesondere stellt sich die Mehrheit der Kommission gegen die geforderte Angleichung der Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes an diejenigen des Kriegsmaterialgesetzes, da diese weitere Wirtschaftsbranchen, zum Beispiel die Maschinenindustrie und die chemische Industrie, betreffen und somit einen Frontalangriff auf die Schweizer Exportwirtschaft darstellen würde.

Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Aus ihrer Sicht bestehe eine berechtigte Sensibilität, und es seien Fragen zu den prozeduralen Aspekten der Exportbewilligung aufgeworfen worden, denen man mit der Motion Rechnung tragen könnte. Auch würde die Umsetzung der Motion im Parlament und in der Öffentlichkeit eine breitere Debatte ermöglichen, und künftige Exportentscheide könnten besser abgestützt werden.

Mit diesen Pro- und Kontra-Beurteilungen beantragte die Kommission in der Wintersession, am 6. Dezember 2018, die Motion mit 10 zu 3 Stimmen zur Ablehnung. Aufgrund eines Ordnungsantrages Luginbühl wurde jedoch die Motion an die Sicherheitspolitische Kommission zurückgewiesen; dies verbunden mit dem Auftrag, den Motionstext zu prüfen, insbesondere hinsichtlich einer Streichung des zweiten Satzes des Motionsauftrages. Die Rückweisung erfolgte hier im Rat ohne materielle Diskussion. Aufgrund dieses Entscheides durch den Ständerat wurde die Motion Comte ebenfalls auf die gleiche Sitzung terminiert.

Am 11. Februar 2019 wurden beide Motionen beraten. Ihre Kommission hörte dabei Bundesrat Parmelin an. Er begründete, wie schon sein Vorgänger, Bundesrat Schneider-Ammann, die Ablehnung der Motion durch den Bundesrat. Der Bundesrat sei zurück auf Feld eins gegangen. Somit bestehe kein Handlungsbedarf. Er betonte auch, dass die demokratische Legitimität heute schon gewährleistet sei. Der Austausch zwischen Parlament und Bundesrat ermögliche eine regelmässige Überprüfung der Ausfuhrbestimmungen. So informiert der Bundesrat die GPK jährlich ausführlich über die erfolgten Kriegsmaterialexporte. Nach Artikel 151 und Artikel 152 des Parlamentsgesetzes können weitere Kommissionen den Bundesrat auffordern, sie zu informieren und anzuhören.

Der Bundesrat betonte auch, Anpassungen der Kriterien im Güterkontrollgesetz seien unverhältnismässig und nicht gerechtfertigt. Die im Güterkontrollgesetz festgelegten Kriterien sind international harmonisiert. So würden die vorgesehenen Anpassungen der Schweizer Industrie enorme Nachteile bringen. Dies würde unter anderem Werkzeugmaschinen, Chemikalien, Pharmazeutika, Elektro- sowie Luft- und Raumfahrtgüter betreffen. So bewilligte als Beispiel das Seco im Jahr 2017 rund 6500 Einzelausfuhren im Wert von 2,1 Milliarden Franken. Zählt man die Generalausfuhren dazu, sind es jährlich Güter im Wert von 10 bis 12 Milliarden Franken.

Seit der Rückweisung der Motion an die Kommission am 6.[NB]Dezember 2018 hat sich die Ausgangslage noch zusätzlich verändert, denn am 11. Dezember 2018 wurde von der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer die Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer", die sogenannte Korrektur-Initiative, gestartet. Die notwendigen 100[NB]000 Unterschriften für eine Volksabstimmung sind bereits vorhanden. [PAGE 108]

In der Kommission wurde intensiv über die Aufrechterhaltung und eventuell Aufteilung der Motion diskutiert. Angesichts des Zustandekommens der Initiative wurde die Meinung vertreten, die offenen Fragen der Motion sollten über die Initiative und damit direkt vom Volk beantwortet werden. Aus Respekt vor einer möglichen Volksabstimmung sollten mit der Motion nicht Teilaufträge an den Bundesrat erteilt werden. Auch die Sistierung der Motion wurde breit diskutiert, dies mit der Überlegung, sie als Gegenvorschlag zu nutzen. Jedoch steht die Motion sowohl zeitlich wie auch inhaltlich quer zur Initiative. Von den Befürwortern der Motion wurde argumentiert, dass die Frage beantwortet werden sollte, auf welcher Stufe die Ausführungskriterien künftig geregelt werden sollten: auf Verordnungsstufe, das würde bedeuten Status quo, auf Gesetzesstufe, d. h. gemäss Motion - dann müsste man die Motion annehmen -, oder auf Verfassungsstufe, das wäre das Ziel der Initianten.

Aus Sicht Ihrer Kommission ist die Gesetzesstufe die richtige Ebene. Darum sollte die Motion angenommen werden - nicht zuletzt auch, damit wir als Rat den Lead bei dieser Thematik nicht aus den Händen geben. Als Folge der Diskussion und Meinungsvielfalt wurde über drei Anträge abgestimmt. Der erste Antrag betraf die Sistierung der Motion; diese wurde in der Kommission abgelehnt. Der zweite Antrag lautete auf Änderung der Motion; diese wurde in der Kommission zwar angenommen, jedoch wurde die modifizierte Motion dann mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Somit beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen. Sie möchte damit den Diskussionen der Volksinitiative nicht vorgreifen. Es ist also auch ein prozessualer Entscheid, den die Kommissionsmehrheit gefällt hat. Mit der Ablehnung der Motion bleiben dem Parlament bei der Behandlung der Volksinitiative alle Varianten für einen Gegenvorschlag offen, und es ist damit nicht gefangen im Text der Motion. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Ich komme zur Motion Comte 18.4084, "Waffenexporte. Kontrollen verstärken". Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe die Änderungen vorzulegen, die notwendig sind, um die Kontrollen im Zusammenhang mit Kriegsmaterialexporten zu verstärken. Der Hintergrund davon ist der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle unter dem Titel "Prüfung der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial" vom 20. Juni 2018. Der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen.

Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde der SiK im Oktober 2018 erläutert, und die SiK führte zugleich Anhörungen durch. Grundsätzlich kam im Bericht zum Ausdruck, dass alle Exporte von Kriegsmaterial ordnungsgemäss bewilligt worden sind. So wurden seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial im Jahr 1998 über 50[NB]000 Ausfuhrgesuche bewilligt. In der Zeitspanne der vergangenen zwanzig Jahre sind sehr wenige Fälle bekannt, in denen Empfänger gegen die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verstossen haben. Aber - ich muss es sagen - es ist leider vorgekommen.

Gravierend ist zum Beispiel der Fall der Handgranaten in Syrien im Jahr 2004. Dem Bundesrat wird jedoch im Bericht zugutegehalten, dass er sich in diesem Fall intensiv der Problematik angenommen und rasch die Konsequenzen gezogen hat. Somit müssen heute die Ausfuhren von Kriegsmaterial strikte abgelehnt werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das zu exportierende Kriegsmaterial im Bestimmungsland an einen unerwünschten Empfänger weitergegeben wird. Dies betrifft auch die Kriegsmaterialverordnung. Zusätzlich wurde die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verstärkt und das Instrument der Post Shipment Verifications eingeführt, welches es den Schweizer Behörden ermöglicht, vor Ort zu überprüfen, ob die Nichtwiederausfuhr-Erklärung eingehalten wird. Im Zusammenhang mit dem Fall der Handgranaten in Syrien wurde auch die Praxis des Exports in Länder des Nahen und Mittleren Ostens angepasst, insbesondere für den Import von Kleinwaffen und leichten Waffen, aber auch für Munition und Handgranaten. Darüber hinaus wurde seit langer Zeit keine Ausfuhr für Handgranaten mehr bewilligt.

Im Weiteren wurden mit dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle verschiedene Empfehlungen abgegeben, so unter anderem die Empfehlung an den Bundesrat, die Praxis der Auslegung des Kriegsmaterialgesetzes in die Kriegsmaterialverordnung aufzunehmen oder in geeigneter Form zu veröffentlichen. Zwei Empfehlungen richten sich an das Seco: die Intensivierung risikobasierter Unternehmensprüfungen in der Schweiz anstelle von Nachkontrollen und Auslandprüfungen und die Entwicklung eines Konzeptes für ein besseres, koordiniertes und engeres Kontrollnetz, damit die Eidgenössische Zollverwaltung effektive und risikobasierte Kontrollen durchführen kann. Eine Empfehlung ging auch an die Bundesanwaltschaft. Es geht dabei um die Bereitstellung aller verfügbaren Informationen über Strafverfahren in Zusammenhang mit Kriegsmaterial für die für die Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte zuständige Zentralstelle innerhalb des Nachrichtendienstes des Bundes. Hier kann ich festhalten: Der Bundesrat hat die Empfehlungen aufgenommen und gleichzeitig das WBF beauftragt, bei allen zukünftigen Bundesratsentscheidungen mit politischem Charakter jeweils eine geeignete Publikationsform vorzuschlagen.

Der Bundesrat kommt damit zum Schluss, dass die Empfehlungen bereits umgesetzt werden und alle Involvierten sehr sensibilisiert worden sind. Dies trifft auch für eine höhere Eigenverantwortung der Industrie zu. Somit darf gesagt werden, dass das System der Exportkontrolle funktioniert und man bestrebt bleibt, notwendige Verbesserungen laufend vorzunehmen.

Aus all diesen Gründen und aufgrund bereits vollzogener Massnahmen sind keine Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Darum lehnt der Bundesrat die Motion Comte ab.

Ihre Kommission - ich muss es gestehen - führte eine sehr kurze Diskussion und kam zum Schluss, dass der Bundesrat den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit konkreten Massnahmen nachkommt und bereit ist, bei neuen Erkenntnissen rasch zu handeln. Damit ist aus Sicht der klaren Kommissionsmehrheit die Notwendigkeit des Anliegens der Motion Comte nicht mehr gegeben. Die Motion wurde mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, was auch dem Rat empfohlen wird.