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Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-03-11

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Die beiden Motionen, die wir jetzt behandeln, sind zwar nicht deckungsgleich, aber sie haben natürlich miteinander zu tun. Die Motion Comte hat im Unterschied zur Motion der BDP-Fraktion eigentlich zwei Aspekte. Der eine ist ein struktureller oder organisatorischer Aspekt: Auf welcher Ebene und von wem sollen die Kriterien für den Rüstungsexport festgelegt werden? Auf der anderen Seite hat die Motion Comte auch noch eine inhaltliche Komponente, indem sie sagt, dass die Voraussetzungen für den Rüstungsexport restriktiver gehandhabt werden sollen.

Zunächst zur strukturellen Frage: Ich glaube, es herrscht die weitverbreitete Meinung, es solle zwar möglich sein, Rüstungsgüter von der Schweiz aus zu exportieren - verkaufen möchten wir sie! -, aber man möchte dann nicht unbedingt damit konfrontiert werden, dass Rüstungsgüter auch eingesetzt werden. Da muss man einfach einmal ehrlich sein: Wer Rüstungsgüter kauft, der kauft sie nicht nur, um sie bei sich zu Hause auszustellen, sondern er hat tendenziell auch den Gedanken, sie früher oder später unter gewissen Voraussetzungen auch einzusetzen; und - das ist das Zweite, worüber wir Rechenschaft ablegen müssen - in dem Moment, in dem Rüstungsgüter die Grenze der Schweizerischen Eidgenossenschaft überquert haben, haben wir sie nicht mehr restlos unter Kontrolle.

Deshalb hat auch der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, der letztes Jahr erschienen ist, gezeigt, dass ein gewisser Missbrauch nicht gänzlich verhindert werden kann und dass schweizerische Rüstungsgüter unter Umgehung der schweizerischen Normen auch in Gegenden und unter Bedingungen eingesetzt werden, wie wir sie so nicht bestimmt haben.

Deshalb ist in diesem Bereich Vorsicht geboten, und deshalb ist es auch richtig, wenn wir uns darüber Gedanken machen, auf welcher gesetzgeberischen Stufe die Kriterien für die Festlegung des Exports - nicht der Export selbst - verankert werden sollen. Was beide Motionen wollen - die Motion der BDP-Fraktion etwas expliziter, die Motion Comte lässt es offen -, ist, dass auf gesetzgeberischer Stufe festgelegt werden soll, wo die Kriterien liegen. Ich glaube, dieser Anspruch, dass die gesetzgeberische Stufe gewählt wird, dass also das Parlament in einem referendumsfähigen Entscheid festlegt, welches die Kriterien für den Rüstungsexport sein sollen, hat sich spätestens nach der Diskussion des letzten Jahres als richtig erwiesen.

Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat sich in einem ersten Schritt überlegt, ob man die Kriterien für den Rüstungsexport herabsetzen solle, er hat das mindestens einmal in die Diskussion geworfen und entsprechende Entscheidungen vorbereitet. Dann ist ihm Kritik aus dem ganzen Land entgegengebrandet, und der Bundesrat ist zurückgerudert. Bundesrat Parmelin wird uns nachher erklären, dass das kein Zurückrudern gewesen sei - mindestens sein Vorgänger hat das gemacht -, sondern das Ergebnis weiterer Überlegungen. Aber wir sind uns alle einig: Letztlich ist der damalige Bundesrat in der Zusammensetzung des letzten Jahres angesichts der öffentlichen Kritik eingebrochen.

Das könnte ich jetzt auf der einen Seite positiv finden, weil der Einbruch gewissermassen in die richtige Richtung stattgefunden hat. Auf der anderen Seite zeigt es aber auch, wie die Entscheidungen in diesem sehr heiklen Bereich fallen, und das kann nicht sein. Es kann nicht sein, dass so heikle Fragen wie diejenige, nach welchen Kriterien Rüstungsexporte stattfinden sollen, je nach politischer Grosswetterlage, je nach Standfestigkeit des einen oder anderen Bundesrates entschieden werden.

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Entscheidungen im Parlament getroffen werden sollen. Nicht weil im Parlament mutigere und standfestere Personen sitzen würden - ich schliesse mich da gar nicht aus -, sondern weil wir damit einfach eine breitere Entscheidungsbasis haben, weil wir uns grundsätzlichere Gedanken machen müssen und es vor allem auch die Möglichkeit eines Referendums gibt. Diese Referendumsfähigkeit schützt - deshalb verstehe ich nicht, dass hier überhaupt eine Gegnerschaft entsteht - auch diejenigen, die dem Rüstungsexport eher positiv gegenüberstehen. Auch sie sind ja geschützt, denn sie können sich dann auf eine referendumsfähige gesetzliche Grundlage stützen und können sagen: Auf dieser Basis, die ein Referendum überstanden hat oder gegen die kein Referendum ergriffen worden ist, finden die Rüstungsexporte statt. Deshalb bin ich persönlich dieser Überzeugung und unterstütze insbesondere auch in dieser strukturellen Frage die Motion der BDP-Fraktion, weil sie präziser und klarer ist. [PAGE 110]

Die Motion Comte geht darüber hinaus und sagt, dass die Kriterien angepasst und eingeschränkt werden sollen. Ich glaube, diese Einsicht ergibt sich einfach aus der Lektüre des erwähnten Berichtes. Der Bericht kommt ja von einer unverdächtigen Stelle, nämlich von der Finanzkontrolle, die schlicht und ergreifend festgestellt hat: Auf der Basis des heutigen Kriterienkatalogs und so, wie das heute gehandhabt wird - bei allem guten Willen, den ich niemandem in der Bundesverwaltung absprechen möchte -, haben wir die Sache nicht im Griff. Es tauchen immer wieder Waffen an unerwarteten Orten auf, wonach die Öffentlichkeit aufschreit - und wir alle sagen, wir hätten das nicht gewusst und das sei nicht Sinn der Sache gewesen. Wenn Sie den Bericht der Finanzkontrolle lesen, dann sehen Sie, wo überall die heutige Handhabung Umgehungsmöglichkeiten lässt. Wo Umgehungsmöglichkeiten sind, gibt es eben auch ein Potenzial für solche Situationen.

Noch einmal: Wenn eine Waffe das Land verlassen hat, haben wir sie letztlich nicht mehr unter Kontrolle. Deshalb müssen wir hier im Land alles vorkehren, um Umgehungsmöglichkeiten einen Riegel zu schieben. Das ist der Grund, weshalb ich auch die Motion Comte unterstütze, dort bei der Minderheit bin, die Minderheit anführe und Sie entsprechend ersuche, beide Minderheiten zu unterstützen.