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Burkart Thierry · Nationalrat · 2019-03-11

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der Schaffung eines Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) zugestimmt. Dieser in der Verfassung verankerte Fonds ist unbefristet und schafft unter anderem die Grundlage dafür, dass dem Bund für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Erste Priorität kommt dem Substanzerhalt der heutigen Infrastruktur zu. Dieser verschlingt praktisch zwei Drittel des Budgets. Ein zusätzlicher Mittelbedarf ergibt sich durch die Verlängerung des Nationalstrassennetzes auf den 1. Januar 2020: die 400 Kilometer kantonale Strassen, die im Rahmen der NAF-Debatte als sogenannter neuer Netzbeschluss[NB](NEB) ins Strasseninventar des Bundes aufgenommen wurden. Auf diesen Zeitpunkt hin wird das Nationalstrassennetz von heute rund 1900 auf rund 2300 Kilometer anwachsen.

Die Nationalstrassen sind ein enorm wichtiger Teil des Verkehrssystems. 75 Prozent des Personenverkehrs und über 60 Prozent des Güterverkehrs finden auf der Strasse statt. Auf den Nationalstrassen wiederum werden 43 Prozent des gesamten Strassenverkehrs abgewickelt, obwohl sie gemessen an der Länge nur 2,5 Prozent des gesamten Strassennetzes ausmachen. Damit sind die Nationalstrassen ein sehr effizienter Verkehrsträger und für die Funktionsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft von fundamentaler Bedeutung.

Das Nationalstrassennetz wurde 1960 beschlossen. Seither kamen nur einzelne Teilstücke dazu. Wir müssen deshalb Antworten finden auf die vielen Staustunden und auf die Tatsache, dass der Verkehr nicht nur in aussergewöhnlichen Situationen auf das untergeordnete Strassensystem verdrängt wird. Es gibt somit ständig unnötigen und ineffizienten Umwegverkehr durch Dörfer und Städte. Das ist keine vernünftige Mobilitätspolitik, weshalb die Situation verbessert werden sollte. Diese Vorlage ist als Umsetzung des NAF-Volksentscheids zu verstehen und ist die notwendige Antwort auf die drängendsten strassenseitigen Herausforderungen.

Die vorberatende Kommission, die KVF-NR, hat diese Vorlage am 16. Oktober und am 5. November 2018 beraten und ist einstimmig darauf eingetreten. Der Rückweisungsantrag Töngi wurde mit 22 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Der jetzt vorliegende Zahlungsrahmen umfasst drei Bundesbeschlüsse:

1.[NB]Für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen, für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen sowie für Massnahmen im Zusammenhang mit Lärm- und Gewässerschutz und für Verbesserungen des Verkehrsflusses beantragt Ihnen die vorberatende Kommission, die KVF-NR, mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Jahre 2020 bis 2023 einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 8,156 Milliarden Schweizerfranken.

2.[NB]Für den Ausbau der Nationalstrassen im Sinne einer Kapazitätserweiterung beantragt Ihnen die KVF-NR, aus dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen den Ausbauschritt 2019 zu beschliessen. Zusätzlich zu den vom Bundesrat beantragten Projekten hat die Kommission die Aufnahme von zwei baureifen Projekten beschlossen, der Umfahrung La Chaux-de-Fonds mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und der Umfahrung Näfels mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie wurden eigentlich mit der Annahme des NAF beschlossen und resultieren aus der Übernahme des sogenannten neuen Netzbeschlusses. Diese Projekte sind baureif, womit die Voraussetzungen erfüllt sind, um sie in den Ausbauschritt aufzunehmen.

Das von der Minderheit V (Ammann) beantragte Projekt Bodensee-Thurtal-Strasse erfüllt die Voraussetzung der Baureife nicht. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag daher mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Da die Baureife noch lange nicht vorliegen dürfte, würde die Aufnahme der Bodensee-Thurtal-Strasse in diesen Ausbauschritt unnötig Ressourcen im Astra binden, was zulasten von aufgenommenen oder in den nächsten Ausbauschritt aufzunehmenden Projekten ginge.

Die bereits vom Bundesrat beantragten Projekte Crissier und Bypass Luzern werden von der Kommission unterstützt, weshalb Ihnen die KVF-NR beantragt, die Anträge der Minderheit[NB]I (Töngi) und der Minderheit II (Grossen Jürg) - die Entscheide fielen mit 17 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen - abzulehnen. Der Antrag der Minderheit Grossen Jürg in Zusammenhang mit dem Bypass Luzern ist aus Sicht der Kommission nicht zielführend. Zusammen mit dem kantonalen bzw. kommunalen Projekt Spange Nord führt dieses Vorhaben zu einer Abnahme des innerstädtischen Verkehrs.

Die KVF-NR hat in der Gesamtabstimmung diesem Bundesbeschluss 2 mit 18 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

3.[NB]Schliesslich beantragt Ihnen die KVF-NR für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz - konkret für den Bau der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels, für den genannten Ausbauschritt 2019 sowie für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten - einen Verpflichtungskredit von 5,651 Milliarden Franken. Aufgrund der Aufnahme der Umfahrungen La Chaux-de-Fonds und Näfels hat sich der Betrag im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf um eine Milliarde Franken erhöht. Wichtig ist für die Zukunft, dass die Ausbauschritte für die Nationalstrassen mit den Agglomerationsprogrammen koordiniert werden und dabei auch die Netzhierarchie beachtet wird.

Namens der vorberatenden Kommission bitte ich Sie um Zustimmung zu sämtlichen Mehrheitsanträgen.

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