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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-06-18

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Ich kann für mich in Anspruch nehmen, dass ich mich seit zwanzig Jahren mit [PAGE 462] diesem Thema befasse. Bereits vor zwanzig Jahren habe ich mich im St. Galler Stadtparlament, damals noch als junge Politikerin, für den Versuch einer Tagesschule in der Stadt St. Gallen eingesetzt. Ich wurde für mein Engagement in dieser Sache - das können Sie mir glauben - von meiner eigenen Partei nicht gerade gelobt. Seither habe ich überall mitgewirkt, wenn es darum ging, der Sache "familienergänzende Betreuungsplätze" zum Durchbruch zu verhelfen. Das Thema ist für mich also keineswegs neu, und ich weiss um die Notwendigkeit von Betreuungsplätzen. Noch immer hinkt landesweit, mit Ausnahme des Kantons Tessin, das Angebot der Nachfrage hinterher. Die Zahlen sind bekannt: 45 Prozent der Schulkinder verbringen ihre Zeit ausserhalb der Schule unbetreut. Für Mütter mit Kleinkindern ausserhalb der grossen Agglomerationen ist die Ausübung eines Berufes praktisch unmöglich. Dank privater und kommunaler Initiative und dank hartnäckigem Lobbying und der Aufklärungsarbeit der Frauenorganisationen sind in den letzten fünf Jahren zahlreiche neue Betreuungsplätze entstanden. Sie stellen indessen nur den berühmten Tropfen auf den heissen Stein dar.

Meine uneingeschränkte Zustimmung zu dieser Vorlage wäre daher eigentlich nahe liegend. Wenn dem nicht so ist, so deshalb, weil die Vorlage bei näherem Hinsehen noch zu viele Fragen offen lässt. Die Frage, die sich vor allem stellt, ist die, ob und wie der Bund hier eingreifen soll und kann. Bildungspolitik auf der Volksschulstufe ist Sache der Kantone; daran wollen wir nicht rütteln. Das Impulsprogramm bezweckt denn auch, wie es in der Botschaft zu lesen ist, keine Zentralisierung einer in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fallenden Aufgabe. Die unteren Ebenen sollen die Initiative ergreifen. Der Bund soll seine Unterstützung nur gewähren, wenn die Kantone und die Gemeinden oder Dritte ihren Beitrag leisten. Einer zeitlich und finanziell limitierten Anstossfinanzierung durch den Bund in der Höhe, wie sie der Nationalrat verlangt, könnte ich wohl eher zustimmen, wenn Gewähr bestünde, dass das Geld an die Kantone geht mit dem klar definierten Auftrag, ein auf die kantonalen Verhältnisse zugeschnittenes Impulsprogramm zu formulieren und die vom Bund zugewiesenen Mittel entsprechend einzusetzen.

Nur damit kann sichergestellt werden, dass in Bern nicht ein grosser administrativer Apparat aufgezogen wird, welcher unerwünschte Doppelspurigkeiten zu den kantonalen Bewilligungsverfahren für die Einrichtung von Krippen und Tagesstrukturen schafft.

Die Erfahrung zeigt, dass oftmals privat mit viel Enthusiasmus initiierte Mittagstische scheitern, weil die nachhaltige Weiterführung die Kräfte eines Vereins übersteigt und weil vielerorts wegen mangelnder Unterstützung durch die Gemeinde die Initiative nach wenigen Jahren in sich zusammenbricht.

Im Übrigen liegt namentlich in städtischen Gebieten, in welchen die mentalen Hürden bei den Behörden, Politikern und Stimmberechtigten allmählich gefallen sind, das Problem nicht in erster Linie bei dem Willen und den finanziellen Mitteln, sondern bei den geeigneten Räumlichkeiten und insbesondere bei ausreichend geschultem Personal. Im Bericht der SGK-NR (Ziff. 2.7) können Sie dazu Aufschlussreiches lesen: "Bei der Kinderbetreuung - wie auch in anderen sozialen und medizinischen Bereichen - mangelt es in der Schweiz unbestrittenermassen an qualifiziertem Personal. Trotz der relativ geringen Zunahme an Betreuungsplätzen genügte die Entwicklung doch, um den Arbeitsmarkt in diesem Sektor auszutrocknen .... Dieser Personalmangel könnte sich für das Impulsprogramm als Hindernis erweisen. Er könnte zum Teil der Entstehung von neuen und der Vergrösserung von bestehenden Strukturen entgegenstehen .... Trotz des neuen Berufsbildungsgesetzes dürfte die Lage jedoch kritisch bleiben. Daher wird man auch bei der Realisierung des Impulsprogramms zu einer Verbesserung beitragen müssen, indem bei der Gewährung von Finanzhilfen die Kosten für die Lehrlingsausbildung gesondert berücksichtigt werden." Wenn Bundesgeld via ein kantonales Impulsprogramm in die Ausbildung für Wiedereinsteigerinnen fliessen würde, geschähe möglicherweise etwas ausserordentlich Sinnvolles. Auch die eidgenössische Anerkennung des Berufs der Kleinkindererzieherin und der Krippenleiterin wäre durchaus wünschenswert.

Sie sehen, es sind noch viele Frage offen. Ich bin deshalb überzeugt, dass ein limitiertes finanzielles Engagement des Bundes, im Sinne des Bundesrates und der Minderheit I, für den Anstoss von familienergänzenden Betreuungsplätzen zielführender ist.

Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.