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Brändli Christoffel · Ständerat · 2002-06-18

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-18

Wortprotokoll

Ich glaube, wir haben es hier mit einer an und für sich unbestrittenen Aufgabe zu tun; diese Aufgabe muss in diesem Staat gelöst werden. Wir stehen aber auch in Diskussionen über den neuen Finanzausgleich, über die Zuständigkeiten in diesem Staat. Wir haben eine Bundesverfassung, die es zu beachten gilt; Herr Schmid hat darauf hingewiesen. Es ist meines Erachtens unbestritten, dass es sich hier primär um eine Aufgabe der Kantone und der Gemeinden handelt. Wenn heute hier vom Respekt gegenüber dem Föderalismus gesprochen wird - dieses Wort wird ja immer wieder in den Mund genommen -, dann muss man diesen Respekt auch wahren, wenn man belastet wird. Man darf nicht nur dann Respekt vor dem Föderalismus haben, wenn man etwas bekommt.

Der Bundesrat ist nun einen anderen Weg gegangen; er befürwortet dieses Impulsprogramm. Man kann darüber diskutieren, man kann dies auch auf bescheidenem Niveau tun, mit viermal 25 Millionen Franken, wie es jetzt vorgesehen ist. Aber was geschieht nun, nachdem der Bundesrat diesen Antrag gestellt hat? Es passiert das übliche Spiel des Geldverteilens: Der Nationalrat beschliesst 400 Millionen, die Mehrheit unserer Kommission beantragt 200 Millionen Franken; wir werden uns dann irgendwo dazwischen, wahrscheinlich bei 300 Millionen Franken, einigen. Dann werden einfach wieder 200 Millionen Franken mehr ausgegeben, als der Bundesrat beantragt und als richtig erachtet hat.

Wenn wir nun doch auf das Thema Schuldenbremse zurückkommen: Herr Stähelin hat gesagt, wir könnten beim Budget die Prioritäten setzen, und wir müssten die Prioritäten setzen. Das hat sehr schön getönt - aber was heisst das jetzt konkret? Gehen Sie einmal davon aus, dass wir 300 Millionen Franken für eine kantonale Aufgabe investieren oder ausgeben. Wir werden beim Budget mit einem Defizit von vielleicht 1 bis 2 Milliarden Franken konfrontiert sein, das wir kompensieren müssen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat irgendwelche Vorschläge macht, aber diese werden hier nicht akzeptiert. Vielleicht müssen wir dann linear kürzen, oder wir müssen sagen, woher wir das Geld nehmen. Wenn wir dannzumal die Prioritäten setzen, dann stehen wir vor der Frage: Kürzen wir bei den kantonalen Aufgaben oder bei den Bundesaufgaben? Ich meine, der Bund sei verpflichtet, seine Aufgaben primär, prioritär, zu erfüllen. Dann stehen wir im Dezember vor der Situation, dass wir konsequenterweise sagen müssen: Wegen der Schuldenbremse müssen wir das wieder streichen. Wir sind jetzt in der glücklichen Situation, dass wir mit einem Beschluss von 200 oder 300 Millionen Franken grosszügig sein können, aber nachher haben wir auch noch die finanzielle Pflicht zu erfüllen, indem wir die Prioritäten setzen.

Ich meine, wir dürfen hier die Sachzwänge im Hinblick auf die Schuldenbremse und das Budget nicht erhöhen. Ich möchte auch sagen, dass jene, die das hier tun, nachher auch bei allfälligen linearen Kürzungen in wichtigen Bundesaufgaben die Verantwortung für derart grosszügiges Handeln übernehmen müssen.

Ich meine, man kann dem Antrag des Bundesrates zustimmen, aber man geht damit bereits sehr weit. Sofern Sie eintreten, bitte ich Sie, nicht über den Antrag des Bundesrates hinauszugehen. Ich teile aber die Meinung von Herrn Schiesser; er hat das Ganze auf den Punkt gebracht. Es wäre wahrscheinlich schon sinnvoll, wenn wir hier noch eine Zwischenrunde einbauen und diese Frage mit den Kantonen noch einmal eingehend prüfen würden, vor allem auch wegen der längerfristigen Sicherung.

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