Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-03-12
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Mit der beantragten Revision des Wasserrechtsgesetzes kommt der Bundesrat seinem Auftrag nach, rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 vorzulegen. Damit wird eine Regelungslücke vermieden. Die bestehende Regelung soll deshalb bis Ende 2024 fortgeschrieben werden. Gemäss Vorlage soll eine neue Regelung für den Wasserzins an die Hand genommen werden, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer ersichtlich sind. Diese Neuregelung soll dann ab 2025 greifen. Zu den Rahmenbedingungen gehören die laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes mit den Themen Strommarktdesign und Strommarktöffnung, die vom Energiegesetz verlangte Vorlage eines marktnahen Modells, aber auch das geplante Stromabkommen mit der EU. Der Bundesrat beauftragt das UVEK bereits jetzt, verschiedene neue Wasserzinsmodelle zu analysieren und weiterzuentwickeln. So weit, so gut.
Nachdem der Ständerat als Erstrat der Beibehaltung des aktuellen, sehr hohen Wasserzinses mit 30 zu 13 Stimmen zugestimmt hat, kann aus diesem Ergebnis erkannt werden, dass viele Kantone aus fiskalpolitischer Sicht einen grossen Nutzen aus dieser Steuereinnahme haben und dass eine Anpassung der Vorlage aktuell kaum möglich sein wird. Die Voten der Sprecher aus den Kantonen Wallis und Graubünden zeigen, dass diese beiden Kantone 150 Millionen bzw. 125 Millionen Franken pro Jahr bekommen.
Trotzdem gilt es, für den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 49 Absatz 1 zu kämpfen! Diese Minderheit verlangt eine Maximalhöhe von 80 Franken statt wie bisher von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Dies ist nicht nur einfach ein Senkungsantrag, sondern der Antrag ist begründet und dient der Wasserkraft, dem Ausbau der erneuerbaren Energien direkt.
Zunächst ein Blick zurück: Die Gegebenheiten im Strommarkt haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Der Wasserzins ist seit Jahrzehnten immer stärker gestiegen und hat heute zu einem bedeutenden Teil fiskalischen Charakter. Der Strompreis, dem sich die Wasserkraft stellen muss, ist hingegen in der gleichen Zeitspanne deutlich gesunken. Heute hat die Wasserkraft das Problem, dass deren Kosten zum Hauptteil aus fixen, staatlich definierten Anteilen besteht. Der Wasserzins macht dabei rund einen Drittel der Gestehungskosten aus und führt damit zu einer Verschlechterung der Marktposition der Wasserkraft.
Auch grenzüberschreitend hat die Schweizer Wasserkraft diesbezüglich einen klaren Wettbewerbsnachteil. In anderen Ländern existieren viel tiefere Wasserzinsabgaben als bei uns. Vergleichswerte zeigen für die Schweiz eine durchschnittliche Abgabe von 1,7 Rappen pro produzierte Kilowattstunde. Im restlichen Europa liegt dieser Wert im Bereich zwischen 0,2 und 0,7 Rappen.
Die Differenz zu Deutschland und Österreich von rund 1,5 Rappen pro Kilowattstunde ist wettbewerbsschädlich und motiviert kaum für Investitionen in neue Werke - der Nachteil ist zu gross, die Renditeperspektive damit zu klein! Aus diesen Gründen sind die Senkung und Flexibilisierung des Wasserzinses im Interesse der Zukunft der einheimischen Wasserkraft dringend notwendig. Zur Senkung des Wasserzinses und somit zur Förderung und zum Anreiz von Investitionen in die Wasserkraft soll deshalb der Wasserzins auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung gesenkt werden.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian und unterstützt auch die Anpassung des Gesetzes. Besten Dank auch Ihnen, wenn Sie sich mit Taten für die Wasserkraft einsetzen!