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Fässler Daniel · Nationalrat · 2019-03-12

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Auch ich erlaube mir einige Bemerkungen zu den Ausführungen, die in dieser Debatte jetzt vorgetragen wurden.

Ich beginne erstens mit einer Bemerkung des Minderheitssprechers, Kollege Christian Wasserfallen. Er hat darauf hingewiesen, dass es in der Wasserkraft verschiedene Projekte gebe, die wegen ungenügender Erlöse aufgeschoben würden. Ich möchte hierzu darauf hinweisen, dass der Bundesrat in der Botschaft richtigerweise festgestellt hat, dass die Elcom als zuständige Marktüberwachungsbehörde schätzt, dass heute noch rund 50 Prozent des Stroms aus Wasserkraft kostendeckend in der Grundversorgung abgesetzt werden können. Darauf hat auch Kollege Franz Ruppen namens der SVP-Fraktion richtigerweise hingewiesen.

Zweitens haben wir mit der Revision des Energiegesetzes eine Marktprämie zugunsten der Grosswasserkraft eingeführt. Die Grosswasserkraft kann, wenn sie ihren Strom zu ungenügenden Preisen absetzen muss, eine Marktprämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde geltend machen. Dieses Instrument wird viel weniger stark benutzt, als angenommen wurde. Das ist ein Zeichen dafür, dass es der Wasserkraft besser geht, als es die Stromversorgungsunternehmen immer wieder glauben zu machen versuchen. Wir haben aber eine ungenügende Transparenzsituation, darauf hat Frau Kollegin Semadeni zu Recht hingewiesen. Die Stromversorgungsunternehmen sind bis heute nicht bereit, ihre Bücher vollständig zu öffnen und wirklich die Rentabilität überprüfen zu lassen. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft richtigerweise, dass das Instrument der Marktprämie es den Wasserkraftproduzenten erlaubt, ihren festen Endverbrauchern Strom aus unrentabler Grosswasserkraft zu Gestehungskosten im Tarif zu verkaufen.

Ich komme zu zwei Feststellungen von Kollege Schilliger, dem Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion: Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Revision des Stromversorgungsgesetzes ansteht und wir über ein neues Strommarktdesign reden müssen. Das ist heute aber nicht das Thema: Es liegt kein Antrag einer Kommissionsminderheit vor, die ein anderes Modell vorschlagen würde; das heisst, dass wir heute hier im Rat nicht darüber diskutieren müssen. Ich erlaube mir trotzdem die Feststellung, dass der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vom Juni 2017 ein flexibles Modell zur Diskussion gestellt hat. Er hat dieses Modell aber nicht beschrieben, wir haben dazu also noch keine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt.

Zur zweiten Bemerkung von Kollege Schilliger: Er hat darauf hingewiesen, dass der Wasserzins für einige wenige Kantone fiskalischen Charakter habe. Als Vertreter des Kantons Appenzell Innerrhoden, der in der Rangliste der Wasserzinseinnahmen ganz am Schluss steht, erlaube ich mir dazu folgende Bemerkung: Es geht nicht um einzelne Kantone, sondern darum, dass wir heute keinen Schnellschuss machen, sondern mit den Kantonen, welche gemäss Bundesverfassung das Wasserregal besitzen, fair umgehen. Der Wasserzins hat nicht fiskalischen Charakter, sondern ist vielmehr ein Ressourcenpreis, wie das die Kollegen Ruppen und Vogler richtigerweise festgestellt haben. Er ist ein Entgelt für die konzedierte Sondernutzung.

Schliesslich eine Bemerkung zu Kollege Bäumle: Er hat eine Finanzierung der Wasserzinseinnahmen über einen Netzzuschlag zur Diskussion gebracht. Auch das ist heute kein Thema, die Kommission hat das nicht vertieft diskutiert. Ich stelle namens der Kommission fest, dass es immerhin fraglich ist, ob eine solche Alternative überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre.

Ich komme zum Schluss: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, die Höhe des maximalen Wasserzinses in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und mit dem Ständerat bei 110 Franken zu belassen und den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian abzulehnen.

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