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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-03-12

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Die FDP fordert seit Längerem eine bessere Berücksichtigung der externen Kinderbetreuungskosten, dies zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nebst der Progression schlagen auch die Kosten für die externe Kinderbetreuung bei Paaren stark zu Buche. In Kombination kann dies dazu führen, dass sich die Arbeit für den Zweitverdiener nicht lohnt. Die effektiven Kosten übersteigen in vielen Fällen die momentan geltenden Abzugsmöglichkeiten. Die momentane Abzugsberechtigung deckt die Kosten eines nichtsubventionierten Krippenplatzes für knapp zwei Tage pro Woche. Dies schafft negative Arbeitsanreize, gerade für einen Zweitverdiener.

Die FDP-Liberale Fraktion stimmt der Erhöhung des Abzuges für Kinderbetreuung durch Dritte bis maximal 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr zu und unterstützt somit die Mehrheit der Kommission.

Der Minderheitsantrag Aeschi Thomas verlangt einen höheren Betreuungsabzug für alle Kinder, also auch für die Eigenbetreuung, also für alle Eltern. Die Eigenbetreuung wird bereits berücksichtigt, nämlich mit dem Sozialabzug, mit den 6500 Franken pro Kind, den alle Eltern anwenden können; dieser Abzug kann also schon geltend gemacht werden. Ein Pauschalabzug für jegliche Betreuungsformen hätte zudem einen Giesskanneneffekt. Es würde faktisch die Drittbetreuung gegenüber der Eigenbetreuung unattraktiver gemacht und damit kein positiver Arbeitsanreiz geschaffen. Schliesslich hätte das Modell auch höhere Kosten in Form von[NB]Steuerausfällen zur Folge. Bedenkt man, dass die Kosten für die Fremdbetreuung nur für effektiv anfallende Kosten abzugsfähig sind, kann es auch durchaus sein, dass diese 25[NB]000 Franken im Maximum von den Steuerpflichtigen gar nicht ausgeschöpft werden. Dehnt man dies pauschal auf alle Eltern aus, hat das finanziell eine ganz andere[NB]Dimension.

Der Minderheitsantrag Rytz Regula möchte die Abzugsmöglichkeit auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken. Die FDP-Liberale Fraktion möchte die Erwerbstätigkeit von Eltern grundsätzlich fördern. Familien müssen ihre Fremdbetreuung dabei frei organisieren können, ohne Einschränkungen von gewissen Fremdbetreuungsangeboten.

Der Einzelantrag Kutter verlangt, dass der Kinderabzug - also der Sozialabzug - von heute 6500 auf neu 10[NB]000 Franken erhöht wird. Die FDP-Liberale Fraktion hat durchaus Sympathien für diese Erhöhung. Jedoch konnte dieser Einzelantrag weder in der Kommission geprüft noch in der Fraktion besprochen werden. Wir wollen nicht zu etwas die Zustimmung geben, dessen Konsequenzen und Auswirkungen wir nicht kennen. Die Möglichkeit zur Prüfung wollen wir der WAK-SR überlassen. Zudem dient der Antrag nicht dem Ziel der Vorlage. Diese steht ja bekanntlich im Zusammenhang mit der Fachkräfte-Initiative, soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern und ist in diesem Sinne kein Familienpaket.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Noch etwas zum Rückweisungsantrag Badran Jacqueline: Wir haben es schon gehört, wir hatten im Parlament viele Postulate und Berichte zu diesem Systemwechsel. Ein Verzicht auf die Berücksichtigung der Kinderkosten und die Ausrichtung eines steuerfreien sozialversicherungsrechtlichen Kindergeldes würde einen Übergang von der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zur Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit bedeuten. Personen mit demselben Einkommen würden dann gleich hoch besteuert, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Den Kinderlasten würde ausserhalb des Steuersystems Rechnung getragen. Der Bundesrat hat bereits mehrere Vorstösse behandelt und dabei auch eine zusätzliche Machbarkeitsstudie zum bisherigen Familienzulagensystem in Verbindung [PAGE 244] mit diesen Steuergutschriften gemacht. Diese Reformvariante wurde auch vertieft geprüft. Der Bundesrat ist dann aber zum Schluss gekommen - da sind wir eigentlich gleicher Meinung -, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit höher gewichtet wird und man sich dort engagieren will.

Einen Systemwechsel zu einer solchen Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit bei den Steuern hingegen erachtet der Bundesrat als nicht zielführend, und insbesondere ist ein Wechsel zu diesen Steuergutschriften weder eine Vereinfachung, für die wir uns ja auch schon lange einsetzen, noch führt er zu mehr Transparenz. Ausserdem würden solche Steuergutschriften für Kinderkosten nur einen teilweisen Systemwechsel hin zur objektiven Leistungsfähigkeit bedeuten, weil wir noch andere Abzüge haben, die immer noch nach subjektiver Leistungsfähigkeit funktionieren. Dann hat sich seinerzeit auch die Finanzdirektorenkonferenz ganz klar gegen einen solchen Systemwechsel gestellt. Wir wissen es, die Kantone sind eigentlich für diese Umsetzung zuständig, und dann wird es schwierig. Es wäre wahrscheinlich auch eine Verfassungsänderung notwendig, wenn in die Steuerautonomie der Kantone eingegriffen würde.

Darum lehnen wir den Rückweisungsantrag Badran Jacqueline ebenfalls ab.