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preparatory:AB 242119

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

An den Zielsetzungen liegt es nicht: Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kämpft die SP seit Jahren an vorderster Front. Wir haben massgeblich die Anstossfinanzierung für externe Kinderbetreuungsangebote geprägt und engagieren uns ebenso für die bessere Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials. Dazu gehören aber auch umfassende Aus- und Weiterbildungsangebote - die SP macht sich seit Jahren dafür stark -, familienfreundliche Arbeitsmodelle, die Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit und die Löhne der Frauen, um nur einige zu nennen.

Was die Massnahmen betrifft, mit denen diese Ziele am wirksamsten erreicht werden können, gehen die Meinungen klar auseinander. Ich muss Ihnen sagen, dass ich es persönlich recht dürftig finde, wenn uns unter dem Titel Fachkräfte-Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs für Kinderbetreuung als Massnahme präsentiert wird, die wirksam sein soll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Steuerabzüge bei der direkten Bundessteuer für die Drittbetreuung von Kindern von heute 10[NB]100 auf maximal 25[NB]000 Franken halten wir für das falsche Mittel. Davon würden in erster Linie Personen mit hohem Einkommen profitieren; ich habe die Zahl von rund 2500 gehört. Viele Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Alleinerziehende erreichen aber die Einkommensgrenze nicht und bezahlen daher keine Bundessteuer. Das betrifft gemäss verschiedenen Angaben rund die Hälfte aller Familien. Ihnen bringt ein höherer Abzug rein gar [PAGE 245] nichts! Aber längst nicht alle dieser Familien profitieren von ermässigten Tarifen, je nach Kanton und Gemeinde ist das sehr unterschiedlich. Sie fallen mit dieser Massnahme voll zwischendurch: Sie haben nicht ermässigte Tarife, aber auch nicht das Einkommen, um die Bundessteuer zu bezahlen, oder sie zahlen nur ein paar wenige Hundert Franken. Sie fallen zwischendurch.

Ausserdem wissen wir aus verschiedenen Bereichen, dass Steuerabzüge bedeutende Mitnahmeeffekte und Streuverluste generieren. Trotz höherer Steuerabzüge ist nicht erwiesen, dass damit die Erwerbstätigkeit wie erwartet ausgeweitet würde. Mit dieser Massnahme zementieren wir eben ein ineffizientes System. Wir füttern das System weiter, anstatt über einen Wechsel nachzudenken.

Ich habe gerade vorhin noch eine Studie von 2017 gefunden, in der aufgezeigt wird, wie sich die Erwerbstätigkeit der Frauen in verschiedenen Kantonen verändert hat. Ich habe das mit den Abzügen für Kinderbetreuung abgeglichen. Es ist eben nicht so, dass dort, wo die tiefsten Abzüge sind, die Frauen am wenigsten oder gar nicht erwerbstätig wären, sondern umgekehrt: Kantone, zum Beispiel in der Westschweiz, die tiefere Abzüge haben, haben eine höhere Erwerbstätigkeit, und der vielgerühmte Kanton Uri, der das nicht begrenzt, ist nach wie vor fast das Schlusslicht. Diese Korrelation können Sie mindestens bis jetzt nicht wissenschaftlich nachweisen; es gibt sie nicht. Es ist richtig, dass die neusten Zahlen der Studie aus den Jahren 2014 oder 2015 sind. Vielleicht hat sich ja in den letzten ein, zwei Jahren noch etwas verändert. Aber diese Korrelation stimmt so nicht.

Die SP ist vielmehr der Meinung, dass die Kosten für die Kinderdrittbetreuung generell gesenkt werden müssen. Das ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand und muss über Steuergelder finanziert werden. Es braucht ein flächendeckend gutes Angebot an externen Betreuungsmöglichkeiten für alle, unabhängig davon, ob es nun die Tochter eines Mechanikers oder der Sohn einer Professorin ist. Deshalb ist es viel effizienter und sinnvoller, die finanziellen Mittel nicht für Steuersubventionen einzusetzen, sondern damit direkt und gezielt öffentliche Angebote zu schaffen und zu finanzieren und die Tarife für Krippen und Tagesschulen zu reduzieren. Das ist Service public für alle. Dies zeigt auch eine Studie der OECD, die unter anderem als einen der wichtigsten Gründe für die hohe Teilzeitquote in der Schweiz ein unzureichend ausgebautes und zu teures Kinderdrittbetreuungssystem auflistet - nebst der familiären Situation, den Erwerbseinkünften des Partners sowie ideologischen Wertvorstellungen bezüglich des Familienmodells, welche die Wahl des Beschäftigungsgrades ebenfalls beeinflussen. Auch das ist hierzu eine relevante Studie.

Wenn aber schon der Weg über die Steuern gewählt wird, dann soll dies über Gutschriften geschehen, von denen alle gleichermassen profitieren. Mit diesem Instrument lassen sich sowohl die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch jene des sozialen Ausgleichs in transparenter Weise unter einen Hut bringen. Davon profitieren alle Familien, unabhängig von Lebensform und Einkommen. Mit dem Einzelantrag von Kollegin Badran verlangt die SP-Fraktion deshalb eine Rückweisung des Geschäftes, mit der Auflage, anstelle der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer einen Systemwechsel vorzunehmen und eine Vorlage mit einer Kindergutschrift auszuarbeiten. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Übrigens wurde die entsprechende Studie von der Vorgängerin, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, in Auftrag gegeben, und damals haben sich die CVP-Fraktion, meines Wissens auch die FDP-Liberale Fraktion und auch die grünliberale Fraktion zur Möglichkeit von Gutschriften positiv geäussert.

Zu den Minderheitsanträgen: Wir lehnen die Minderheit Aeschi Thomas dezidiert ab. Damit würden Haushalte, die für die Fremdbetreuung bezahlen müssen, wirtschaftlich schlechtergestellt und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit klar verletzt. So würden über das Steuerrecht traditionelle Familienmodelle gefördert, und das ist genau das Gegenteil des Zieles dieses Geschäftes: Wir wollen eine bessere Vereinbarkeit und eine bessere Ausschöpfung. Dieser Antrag torpediert das Ziel.

Auch die Stimmberechtigten haben dieses Anliegen klar abgelehnt: Die Volksinitiative "Familien-Initiative. Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" der SVP wurde im November 2013 mit 58,5 Prozent Neinstimmen verworfen. Damals lag der gewährte Abzug bei 10[NB]100 Franken, und man hätte auf Bundesebene Steuerausfälle von rund 400 Millionen Franken in Kauf nehmen müssen. Jetzt können Sie selber rechnen: Beträgt der Steuerabzug 25[NB]000 Franken für alle, gibt es ein Mehrfaches an Steuerausfällen, ich würde einmal schätzen in Milliardenhöhe.

Wir unterstützen die Minderheit Rytz Regula: Die Abzüge sollen sich auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken; wir möchten vor allem nicht, dass damit auch irgendwelche privaten Luxuslösungen mitfinanziert werden.

Jetzt komme ich noch zum Einzelantrag Kutter, den wir ablehnen. Eine generelle Erhöhung des Kinderabzugs ist eben nicht wirksam, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen, und hat mit der Zielsetzung dieser Vorlage nichts zu tun. Ausserdem haben wir keinerlei Angaben über die finanziellen Auswirkungen. Wenn man schon von Familienförderung spricht: Wie vorhin bereits argumentiert, ist rund die Hälfte der Familien unter der Einkommensgrenze, die für die Bezahlung von Bundessteuern massgebend ist. Diese Begünstigung käme also ein paar wenigen Familien mit hohen Einkommen zugute. Das lehnen wir in dieser Form ab.