Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-03-12
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Nur noch rasch zum Gesagten: Die Vorlage hat zum Ziel, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Negative Erwerbsanreize reduzieren wir nicht, indem wir auch Nichterwerbstätigen Steuerabzüge gewähren, so, wie das die Minderheit Aeschi Thomas fordert. Im Gegenteil verschlechtern wir damit den Anreiz noch weiter. Das war auch der Grund, weshalb der Bundesrat und das Parlament sowie alle im Bundeshaus vertretenen Parteien - mit Ausnahme der Urheberin - die Familien-Initiative der SVP damals zur Ablehnung empfohlen haben. Die Minderheit Aeschi Thomas will dasselbe wie die Familien-Initiative der SVP vor fünf Jahren. Nicht nur Ihre Parteien haben diese Initiative damals abgelehnt; der Minderheitsantrag Aeschi Thomas widerspricht auch dem Volksentscheid.
Der Einzelantrag Kutter wurde in der Kommission nicht diskutiert. Wenn ich ihn volkswirtschaftlich bewerten darf: In der Steuerlogik und in der volkswirtschaftlichen Wirkung ist es dasselbe, ob Sie einen Kinderabzug generell um 3500 Franken erhöhen oder ob Sie einen zusätzlichen Abzug für Eigen- und Fremdbetreuung einführen. Es gibt nämlich keine Nichtbetreuung! Es läuft auf dasselbe hinaus: Es profitieren einkommensstarke Haushalte mit Kindern. Negative Erwerbsanreize vermindert - das ist das Ziel dieser Vorlage - werden durch den allgemeinen Abzug nicht. Es ist also etwas anderes als das, was mit der Vorlage bezweckt wird.
Der Minderheitsantrag Rytz Regula wurde vorhin diskutiert. Es wurde gesagt, man wolle keine Luxuslösungen finanzieren; man wolle Luxus vermeiden. Ich möchte da einfach zu bedenken geben, dass es kein Luxus ist, wenn eine Ärztin, die eine Wochenendschicht arbeiten muss, dafür eine Nanny beschäftigt. Das ist einfach ihre Lebensrealität, und ich wüsste nicht, weshalb sie nicht von diesem Steuerabzug sollte profitieren dürfen.
Dann wurde die Frage gestellt, ob diese Vorlage überhaupt eine Wirkung habe. Sie ist ein Baustein in einem grossen Rahmen von verschiedenen Massnahmen, die wir ergreifen müssen. Wenn man die Stimmen von Ökonomen berücksichtigt, z. B. von der OECD, dann weiss man, dass es Tagesstrukturen und viel günstigere Kita-Plätze braucht. Die Kita-Plätze kosten heute bei einer Vollzeitbetreuung 2400 Franken pro Monat und Kind. Das ist viel zu viel, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Es braucht eine Individualbesteuerung - ja, das wäre wirksamer.
Vorhin wurde die Frage gestellt, wie viel wirksamer eine Individualbesteuerung wäre, und es wurde gesagt, sie wäre hundertmal wirksamer als die vorliegende Vorlage. Der Bund hat es berechnet; es gibt eine Vorlage der Steuerverwaltung. Diese rechnet mit 5000 vollzeitäquivalenten Stellen mehr bei der Gewährung dieser Steuerabzüge auf Bundes- und kantonaler Ebene, und sie rechnet mit rund 20[NB]0000 vollzeitäquivalenten Stellen mehr bei einer Individualbesteuerung. Eine Individualbesteuerung wäre also viermal wirksamer. Das wäre eine gute Sache. Wenn wir jetzt nur auf Bundesebene diese Steuerabzüge gewähren, dann sind es, der Bundespräsident hat es gesagt, vielleicht bloss 2000 Vollzeitäquivalente. Eine Individualbesteuerung wäre zehnmal wirksamer.
Aber die vorgesehene Massnahme hat trotzdem eine Wirkung, sie ist im positiven Bereich. Es ist damit nicht getan; die Kantone müssen die Abzüge ebenso erhöhen und die Betreuungsplätze zusätzlich subventionieren. Es handelt sich um einen kleinen Schritt. Dass es andere Massnahmen gibt, die tatsächlich noch wirkungsvoller wären, ist aber kein Grund, diese Massnahme abzulehnen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Vorlage des Bundesrates so zu verabschieden.