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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-03-12

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2018 die von Nationalrat Hans-Ulrich Bigler am 8. Juni 2016 eingereichte, vom Nationalrat am 14. Dezember 2017 angenommene und vom Ständerat am 17. September 2018 abgeänderte Motion vorberaten.

Die ursprüngliche Motion wollte den Bundesrat beauftragen, die Ausgaben für die Vergabe von externen Beratungsmandaten in den nächsten fünf Jahren um 8 Prozent zu reduzieren. Wie zuvor bereits der Nationalrat hat auch der Ständerat den Handlungsbedarf hinsichtlich der stetig ansteigenden Anzahl externer Mandate beim Bund erkannt. Die ursprüngliche Zielvorgabe, die Zahl der Mandate während fünf Jahren um 8 Prozent zu reduzieren, beurteilte der Ständerat in seiner Erstberatung jedoch als unrealistisch.

Er hat die Motion deshalb in folgenden zwei Punkten abgeändert: Erstens soll die Zahl der Mandate in den drei Jahren nach der Annahme der Motion lediglich um 4 Prozent reduziert werden müssen. Zweitens wird ein Richtwert empfohlen, gemäss welchem die Ausgaben für die externen Beratungsaufgaben in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen sollten. Die zwei weiteren Elemente der ursprünglichen Motion hat der Ständerat indes unverändert gelassen. Die Kosten der externen Mandate sind transparent auszuweisen, und der Bundesrat ist beauftragt, Richtlinien zu entwickeln, wie das Wissen in der Bundesverwaltung gesichert werden kann.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass es richtig ist, für die Vergabe von externen Beratungsmandaten Wachstumsvorgaben und Begrenzungen vorzuschreiben. Sie teilt die Auffassung des Ständerates, dass dem Bundesrat diesbezüglich realistische Vorgaben gemacht werden sollen. Die Änderung, wonach die Ausgaben für die Vergabe von externen Beratungsmandaten in den nächsten drei Jahren um 4 Prozent zu reduzieren sind, erachtet sie als umsetzbar. Die moderatere Absenkung schafft den notwendigen Anreiz, zukünftige Beratungsmandate zielgerichteter und effizienter zu nutzen. Zusammen mit den Kürzungen von 8 Prozent, welche im Jahr 2017 bereits vorgenommen wurden, hat dies, verglichen mit heute, eine Kürzung um 20 Prozent zur Folge. Diesen Wert beurteilt die Mehrheit der Kommission als realitätsnah und zielführend.

Die zweite Änderung, die Einführung eines Richtwertes, erachtet die Kommissionsmehrheit ebenfalls als sinnvoll. Der Wert gibt darüber Auskunft, wie hoch der Anteil der externen Beratungen im Vergleich mit dem Personalaufwand sein soll. Es handelt sich dabei mehr um einen Zielwert und weniger um eine fixe Limite, welche durch den Bundesrat und die Verwaltung zwingend erreicht werden muss. Gemäss dem ständerätlichen Beschluss dürfen die Ausgaben für die externen Beratungsaufgaben zukünftig in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen. Damit wird zum einen verhindert, dass allfällige Kürzungen beim Personalaufwand durch die Vergabe externer Mandate kompensiert werden können. Zum andern wird umgekehrt vermieden, dass der Rückgang bei den externen Mandaten erneut zu Personalaufstockungen führt und damit der Wille des Gesetzgebers umgangen werden kann.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die abgeänderte Motion ab. Sie erachtet es insbesondere als widersprüchlich, wenn das Parlament einerseits einem neuen Führungsmodell zugestimmt hat, in welchem mit Globalbudgets gesteuert wird, und andererseits dem Bundesrat in bestimmten Bereichen detaillierte Vorgaben gemacht werden. Zudem weist sie darauf hin, dass die Ausgaben für Beratungsmandate seit 2010 kaum mehr gestiegen und 2017 aufgrund der Beschlüsse der Bundesversammlung zurückgegangen sind.

Die Kommission beantragt mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die abgeänderte Motion anzunehmen.