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Hefti Thomas · Ständerat · 2019-03-12

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Das, was ich jetzt sage, hätte ich vorhin sagen sollen. Herr Präsident, ich bedaure das Missverständnis und danke, dass Sie mir noch kurz das Wort für die Berichterstattung aus der Kommission geben. Ich werde mein vorbereitetes Votum kürzen und mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken.

Ihre Kommission für Rechtsfragen unter dem Vorsitz von Kollege Robert Cramer beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Einen Vorwurf kann man der Kommission nicht machen, nämlich jenen, dass sie sich nicht eingehend mit der Initiative befasst hätte. Eine erste Vorstellung der Botschaft erfolgte noch Ende 2017 in Locarno durch die Vorgängerin der heutigen Departementsvorsteherin. Dort legte Bundesrätin Simonetta Sommaruga klar dar, weshalb der Bundesrat die Ablehnung der Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag beantragt.

Die Initiative wurde am 7. April 2015 von der Bundeskanzlei vorgeprüft und am 10. Oktober 2016 mit 120 418 Unterschriften eingereicht. Sie ist gültig, daran kam in der Kommission kein Zweifel auf. Sie ist somit Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. Ob dies mit oder ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag geschehen soll, hat sich die Kommission sehr gründlich überlegt. Dazu verweise ich auf alles, was vorhin gesagt wurde.

Ich vertrete im Folgenden den Standpunkt der Kommissionsmehrheit. Kollege Cramer, der Kommissionspräsident, wird vielleicht nachher noch den Standpunkt der Minderheit darlegen.

Es handelt sich um eine hochjuristische Initiative. Der Text ist schwierig zu erfassen. Es ist eine komplexe Vorlage zum Recht. Die Initiative beginnt mit einigen wichtigen rechtlichen und moralischen Grundsätzen, gegen die man eigentlich nicht sein kann - es ist prima vista an sich etwas, dem man spontan zustimmen würde. Dann aber, auf den zweiten Blick, wird es immer "rechtlicher", immer schärfer und immer einzigartiger. Nach dem ersten, ansprechenden Eindruck kommt sozusagen das mühsame und unwägbare Kleingedruckte, das sich nach Auffassung des Bundesrates wie folgt [PAGE 136] auswirken könnte: "Die Einführung einer der Initiative entsprechenden Haftungsregelung im Alleingang würde den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährden und es den Unternehmen ermöglichen, den Regelungen durch Wegzug ins Ausland zu entgehen." So steht es in der Botschaft auf Seite 6373.

An mehr als einer Stelle in der Botschaft ist zu lesen - das hat auch Kollege Cramer gesagt; ich auch, und ich sage es noch einmal -, dass der Bundesrat und auch die Wirtschaft die Initiative im Kern unterstützen würden. Wieso dann aber die Ablehnung? Ich mache es kurz und verweise dazu auf das eingehende, detaillierte rechtliche Votum von Kollege Rieder.

Noch zu den Prozessen: Es wäre effektiv ein Irrtum, davon auszugehen, es gebe keine Fälle in der Schweiz. Im Gegenteil: Die Initianten wollen ja, dass solche Fälle kommen. Bezüglich der "loi de vigilance" bin ich effektiv anderer Auffassung als Kollege Cramer, aber ich möchte das hier nicht weiter vertiefen. Ich frage mich, ob beim Gerichtsstand die Tochter der Tochter der Nestlé in Kolumbien, die Zulieferantentochter, effektiv in ihren Verträgen mit den dortigen Leuten die Schweiz als Gerichtsstand festhält. Ich bin nicht sicher. Das macht die Nestlé-Mutter. Aber es geht ja hier bei der Initiative nicht um Vorgänge, die im Mutterkonzern passieren, sondern es geht um Vorgänge, die bei Töchtern im Ausland, bei Töchtern von Töchtern im Ausland passieren. Dort verlangt die heutige Good Governance, dass sie dort einen eigenen Verwaltungsrat, eine eigene Entscheidungsfindung haben, dass sie eine eigene Verantwortung tragen und nicht einfach Befehlen gehorchen, die von der Schweiz, von Deutschland oder von irgendwoher kommen.

Herr Levrat hat das Bankgeheimnis als schlechtes Beispiel für uns angeführt, und diejenigen, die diese Initiative ablehnten, sollten dies als Warnung nehmen. Ich bin nicht sicher, ob das Beispiel gut gewählt ist. Beim Bankgeheimnis waren wir die Einzigen, mit einem System, das niemand kannte; wir waren international nicht koordiniert. Hier würden wir gerade mit der Initiative einzigartig werden und nicht koordiniert vorgehen. Ich glaube, auf die Anführung des Bankgeheimnisses müssen wir hier verzichten.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Auch wenn es in der Diskussion von den Befürwortern der Initiative kaum anerkannt wird: Unternehmen in der Schweiz werden mit einem Haftungsrisiko konfrontiert, das deshalb so bedrohlich ist, weil es nicht abzuschätzen ist. Wer wird das wollen? Es gibt Länder, die bessere Risiken erlauben, Länder, die mit uns konkurrieren, die mit uns im Wettbewerb stehen. Wer würde nicht bei einer Abwägung eher dorthin ziehen, wenn er dort weniger Haftung hat? Es geht in der Initiative auch nicht einfach um Multis. Es geht ebenso um kleine gewerbliche Unternehmen, mit der einzigen Einschränkung, dass in der Initiative steht - nur das, aber das steht dort -, dass für KMU Erleichterungen gemacht werden können.

Zumindest so lange, wie wir bezüglich solcher Haftungen, wie sie die Initiative bringen würde, einzigartig sind, ist die Sorge um den Wirtschaftsstandort berechtigt. Eigentlich müssten die Gewerkschaften die besten Verbündeten der Mehrheit und des Bundesrates sein. Halten wir also unser Haus in Ordnung, preschen wir nicht vor, wo das uns und der Sache selbst letztlich nicht nützt. Folgen wir der Linie des Bundesrates mit denjenigen Schritten, die in der Botschaft als zielführender aufgezeichnet werden.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Initiative Volk und Ständen mit einer ablehnenden Empfehlung zu unterbreiten.