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Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-19

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Wir haben bei diesem Geschäft weiterhin eine grundlegende Differenz. Der Nationalrat hält am Kreditsystem und am Betrag von 40 000 Franken für die Anstellung einer administrativen und wissenschaftlichen Hilfskraft fest. Der Nationalrat hat zwar in Artikel 3b Absatz 3 den Nachweis für die Abrufung des Kredites gelockert; so heisst es hier: "Der Kredit wird an das Ratsmitglied ausbezahlt, sofern es dessen Verwendung gemäss Absatz 1 nachweist."

Ihre Kommission hat sich heute Morgen nochmals sehr eingehend darüber unterhalten. Sie beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen festzuhalten. Vor allem wurde darauf hingewiesen, dass es doch Sache des Parlamentariers und der Parlamentarierin selbst sein sollte, sich zu organisieren. Wie das Ratsmitglied dies macht, soll es selbst wissen, in eigener Verantwortung, aber auch angepasst an seine eigene Situation. Die Argumente, die Sie für diese Regelung im Saal bereits gehört haben, wiederhole ich nicht.

Ich beantrage Ihnen im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.