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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-03-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch auf ein paar Voten Bezug nehmen.

Kollege Jositsch hat gesagt, wenn der Wind der Veränderung wehe, dann baue man Mauern oder setze Segel. Nein: Wenn der Wind der Veränderung weht wie hier, dann schreibt man Berichte. Das Problem ist nicht nur die Haftung, sondern das, was wir unseren Unternehmen - da meine ich jetzt die KMU - aufbürden. Das muss man einfach sehen. Kollege Jositsch hat gesagt, es betreffe ja nur die Multinationalen. Das ist natürlich nicht so. Die Multinationalen werden das regeln können, das glaube ich auch: Die machen die Berichte.

Ich muss ja auch noch meine Interessenbindung darlegen: Ich bin Wirtschaftsprüfer und Mitglied des Public-Affairs-Ausschusses von Expert Suisse. Jetzt rede ich gegen meine Interessen. Ich müsste als Wirtschaftsprüfer dafür sein. Das würde wunderbar viel Arbeit geben. Wir würden Berichte [PAGE 137] über die Einhaltung der Massnahmen schreiben bis ans Ende und würden damit viel Geld verdienen. Eigentlich müsste ich dafür sein. Trotzdem bin ich aus Sicht der KMU dagegen. Wenn Sie Artikel 716abis lesen, dann wird klar: Der Verwaltungsrat trifft Massnahmen, und er berichtet dann darüber. Die Berichterstattung wird ausführlich sein. Es gibt also einen klaren, grossen Katalog der Berichterstattung.

Jetzt können Sie sagen: "Ja gut, es sind nur die Multinationalen betroffen." Aber auch da müssen Sie dann weiterlesen. Ich rede hier nicht von der Haftung, es geht um die Berichterstattung. Wer muss Bericht erstatten? Bericht erstatten müssen auch die KMU. Hier sind die Grenzen gesetzt: 40 Millionen Franken Bilanz, 80 Millionen Franken Umsatz, 500 Mitarbeiter. Jetzt können Sie sagen: "Ja, ein solches Unternehmen ist so gross, das sind ja praktisch Multinationale." Wenn ich in meinem Kanton, in Obwalden, schaue, sehe ich, dass da viele Mittelunternehmen sind - ich sage denen jetzt Mittelunternehmen -, die besonders viele Angestellte beschäftigen. Die haben internationale Tochtergesellschaften, es sind keine multinationalen Gesellschaften. Denen bürden wir weitere Aufwendungen auf. Die sind nicht klein, das kann ich Ihnen versichern - die sind nicht klein. Aber es endet nicht damit.

Jetzt kann man sagen: "Ja gut, 80 Millionen Franken Umsatz macht jetzt ein KMU auch nicht." Aber weiter steht im gleichen Artikel, er finde Anwendung auch auf KMU, "deren Tätigkeit ein besonders grosses Risiko der Verletzung" von Menschenrechten und Umweltstandards im Ausland berge. Ausgenommen sind nur die Gesellschaften, die ein besonders kleines Risiko tragen - also eigentlich, wenn wir ehrlich sind, keine. Wir sind eine Exportnation, wir haben viele KMU. Sonst müssen Sie mal in die Wirtschaft gehen - wir haben viele KMU, die sind im Ausland engagiert, zum Glück - zum Glück! Die kaufen dort ein, die liefern dorthin. Die sind eigentlich in diesem Katalog zu Hause.

Wenn man sagt, "ein besonders grosses Risiko" und wenn die Ausnahme aber nur Firmen sind, die ein besonders kleines solches Risiko tragen, dann muss man am Schluss sagen: Wie soll man als Unternehmen beweisen, dass man ein besonders kleines Risiko trägt und deshalb keinen Bericht erstattet? Man würde ja ohne Beweis gegen das Gesetz verstossen. Also, ich würde ja vorsorglich Bericht erstatten. Die Berichterstattung setzt voraus, dass man eine fortlaufende Prüfung der Sorgfaltspflicht macht. Die ganze Wertschöpfungs- und Lieferkette muss in dieser Berichterstattung aufgezeigt sein, auch für Geschäftsbeziehungen zu Dritten. Dieser Verwaltungsaufwand ist enorm. Er ist enorm, und wir bürden ihn den KMU auf.

Es kommt dazu, dass die multinationalen Gesellschaften in der Schweiz den KMU, die ihre Zulieferanten sind, diese Berichterstattung aufbürden werden. Man spricht von der Back-to-back-Klausel. Sie werden sagen: "Liebes KMU, wenn du uns zulieferst, musst du eine Berichterstattung machen und uns zeigen, dass du überall alle Standards einhältst." Das wird passieren.

Zum Schluss: Ich habe Zuschriften von KMU erhalten, die besorgt sind, KMU, die sich sonst nicht gross melden. Vielleicht ist das noch nicht auf dem Radar, aber ich habe hier das Beispiel eines kleinen Handelsunternehmens, das mit Baumwolle von 125 Produzenten aus 37 Ländern handelt. Da bewegt man sich in Risikogebieten. Das Unternehmen hat auch je eine Tochtergesellschaft in den USA und in Australien, und die haben wiederum 30 bzw. 130 lokale Produzenten. Das würde ja noch gehen. Die wichtigsten zehn Ursprungsländer sind - der Reihenfolge nach - Brasilien, USA, Benin, Turkmenistan, Australien, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Spanien, Kamerun und Simbabwe. Sie können leicht abschätzen, dass es keine kleinen Risiken sind. Anders als die amerikanische und die australische Tochtergesellschaft - jetzt kommt es - verkauft die Tochtergesellschaft in Indien die Baumwolle direkt lokal oder exportiert sie von dort, wie im Jahr 2017 im Wert von x Millionen Franken. 2017 kaufte die Firma von 552 Produzenten ein. Wie will diese Unternehmung bei allen 552 Lieferanten die Prüfung der Sorgfaltspflicht durchführen? Es ist schlicht unmöglich! Wir bürden mit der Vorlage den KMU - hier geht es um ein KMU - Verwaltungsaufwendungen auf, die dazu führen, dass sie sagen: "Ich kann mir das nicht leisten, ich muss etwas dagegen machen." Dessen muss man sich einfach bewusst sein.

Sie können hier schon sagen, es sei doch gut, wenn die Multinationalen das Vorgeschriebene machten und wenn alles eingehalten werde. Ich bin ja der gleichen Meinung; ich möchte auch nicht, dass Schweizer Unternehmen gegen die Menschenrechte verstossen, die wir hier im Katalog auflisten. Aber wir müssen uns auch bewusst sein, dass wir den KMU in unseren Sonntagspredigten und dann wieder bei den Wahlen versprechen, dass wir ihnen keine weiteren Verwaltungsaufwendungen aufbürden, dass wir auf den Erhalt ihrer Konkurrenzfähigkeit achten und dass wir nicht zu viele Gesetze und Regulierungen schaffen. Wir müssen uns dessen bewusst sein, wenn wir in diese ehrenwerte Kammer zurückgehen und das Gegenteil machen. Mit dieser Initiative soll dieses Gegenteil zur Regel werden.

Ich möchte einfach noch betonen, dass es hier nicht nur um die Haftung, sondern auch um das Aufbürden von Verwaltungsaufwendungen geht. Deshalb bin ich sowohl gegen die Initiative als auch gegen den Gegenvorschlag.