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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2019-03-12

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-12

Wortprotokoll

Ständerat Thomas Minder möchte mit seiner parlamentarischen Initiative, dass ein schlankes und kleines Hymnengesetz erlassen wird, da die Frage der Landeshymne heute nicht abschliessend geregelt ist. [PAGE 262] Die Landeshymne wie auch die Schweizerfahne sind wichtige Kulturgüter, Hoheitszeichen, ja Staatssymbole, die es ohne jeden Zweifel zu schützen gilt. Wir alle wissen, dass diese Fragestellung sicher nicht entscheidend ist für das wirtschaftliche Vorankommen unseres Landes. Trotzdem nimmt die Nationalhymne einen wichtigen Teil unserer Identität und unserer Herkunft ein.

Dass wir heute über diese Frage debattieren, zeigt doch unmissverständlich, dass Unsicherheiten vorliegen und wir Klarheit schaffen müssen. Ich möchte deshalb auch in Erinnerung rufen, dass in den letzten Jahren mehr als zehn solche Vorstösse eingereicht wurden. Die Diskussion wurde durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft in Gang gesetzt, die in der Schweiz eine neue Nationalhymne einführen will. Diese wurde sogar am letzten 1. August in Anwesenheit eines Bundesrates auf dem Rütli gespielt und gesungen - dies ohne jegliche Interventionen.

Auch habe ich mitbekommen, dass neben den Kantonen und Gemeinden auch Schulen angegangen werden, um unter anderem unsere Kinder die neue Schweizer Nationalhymne zu lehren. Damit verabschieden wir uns bewusst von einem Teil unserer Identität und schüren in dieser Sache vorsätzlich Unsicherheit in der Bevölkerung. Für alle von uns - davon gehe ich aus - ist eine Hymne wie auch eine Landesfahne mit vielen Emotionen und grossem Nationalstolz verbunden. Wie spüren wir doch beim Anstimmen und Singen unserer Hymne eine starke Verbundenheit der ganzen Bevölkerung mit unserer Heimat! Es wird Ihnen sicherlich leichtfallen, mir in dieser Sache zuzustimmen, da eine diesbezügliche Verunsicherung unseres Zusammengehörigkeitsgefühls kein Verständnis findet.

Noch zum Vergleich: Frankreich zum Beispiel hat die Hymne in der Verfassung verankert. Italien, aber auch Kanada, Österreich und die USA haben die Hymne in einem Gesetz geregelt.

Ich bin der Meinung, dass es aktuell nur eine Schweizer Landeshymne gibt: den Schweizerpsalm von Leonhard Widmer und Alberich Zwyssig. Dies möchte man jetzt mit der parlamentarischen Initiative in einem schlanken Gesetz verankern, so, wie übrigens auch die Schweizerfahne im Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen unmissverständlich definiert ist.

Ich komme zum Schluss und damit zur Kernfrage: Es geht nicht darum, ob man für die aktuelle oder für die neue Hymne ist. Auch spielt bei diesem Entscheid die Parteizugehörigkeit keine Rolle. Wenn die Schweizer Nationalhymne offiziell geändert werden soll, hat dies in einem demokratisch abgesegneten Prozess zu erfolgen und auf keinen Fall durch nichtlegitimierte Dritte.

Die Kommission hat meinen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie als Minderheitssprecherin, das Anliegen zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.