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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Namens der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Revision des Bundesgerichtsgesetzes einzutreten.

Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und so auch das Recht und die Ansprüche der Rechtsuchenden. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, zum einen die Qualität der Gerichte und zum andern auch die Effizienz und die Unabhängigkeit der Gerichte und insbesondere des obersten Gerichtes sicherzustellen. Es geht hier nicht um eine Totalrevision, sondern um eine leichte Renovation des Bundesgerichtsgesetzes, auf der einen Seite mit dem Ziel, das Bundesgericht von Fällen mit geringer Bedeutung, von Massenware und von unwichtigen Fällen zu entlasten, und auf der anderen Seite mit dem Ziel, mehr Klarheit für die Rechtsuchenden zu schaffen. Letztlich geht es auch um Fragen des Grundrechtsschutzes und darum, wie wir damit in Zukunft umgehen wollen.

Die grünliberale Fraktion ist der Meinung, dass man jetzt mit dieser Revision hier eine Feinjustierung vornehmen kann. Darum sind wir auch der Meinung, dass wir inhaltlich bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde bleiben wollen, obwohl wir neu die Möglichkeit schaffen, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ans Bundesgericht weiterzuziehen, auch wenn es aufgrund des Ausnahmenkataloges eigentlich ausgeschlossen ist. Weiter möchte die grünliberale Fraktion mit dieser Revision dazu beitragen, dass das Bundesgericht entlastet wird von Fällen, die eben keine grosse Bedeutung haben. Wir wollen aber auch, dass die Möglichkeit besteht, auf einem einfacheren Weg als bislang ans Bundesgericht zu gelangen, wenn es notwendig ist. Ich werde dann in der Detailberatung darauf zurückkommen, will aber noch zwei, drei Worte zum Inhalt sagen, der uns hier noch weiter beschäftigen wird.

Eine Frage, die die Kommission beschäftigt hat, ist die Frage der "dissenting opinions". Sie finden sie jetzt nicht mehr als Minderheitsantrag auf der Fahne. Es war einst ein Auftrag des Parlamentes, indem wir die Möglichkeit schaffen wollten, dass sich der unterlegene Teil des Spruchkörpers mit sogenannten anderen Überlegungen, eben mit "dissenting opinions", im Urteil wiederfinden lassen könne. Wir hatten uns erhofft, dass es auch für Rechtsuchende, die danach trachten zu verstehen, weshalb das Bundesgericht so und nicht anders entschieden hat, eine Klärung geben würde, wenn sie auch die anderen Meinungen sehen und verstehen könnten, die dann von der Mehrheit nicht berücksichtigt wurden.

Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion einzutreten. Ich werde mich dann in der Detailberatung nochmals äussern.