Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-13
Wortprotokoll
Gerne mache ich ein paar Erläuterungen zu diesem Einzelantrag. Nach dem vom Bundesrat beantragten Artikel 79a gelten die Streitwertgrenzen der Beschwerde in Zivilsachen auch für Beschwerden in Strafsachen, sofern nur noch der Zivilpunkt des vorinstanzlichen Strafurteils angefochten wird. Diese redaktionell neue Bestimmung ist nötig, weil nach der Neuformulierung von Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe a Entscheide über Zivilansprüche, die von der Vorinstanz zusammen mit der Strafsache zu beurteilen waren, auch dann mit der Beschwerde in Strafsachen anzufechten sind, wenn nur der Zivilpunkt bestritten wird. Nach dem bisherigen Wortlaut des Bundesgerichtsgesetzes hätte in solchen Fällen die Beschwerde in Zivilsachen ergriffen werden müssen, für welche die fraglichen Streitwertgrenzen ohnehin gelten.
Bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes, das heisst zu jener Zeit, als noch das Bundesrechtspflegegesetz und der Bundesstrafprozess anwendbar waren, mussten Beschwerden, die nur Zivilansprüche betrafen, den zivilrechtlichen Streitwertgrenzen genügen. Anders ist es, wenn auch der Strafpunkt angefochten wird. Dann soll das Bundesgericht im Interesse der Prozessökonomie die Möglichkeit haben, bei einer Gutheissung der Beschwerde im Strafpunkt auch beim Zivilpunkt anders zu entscheiden, egal wie hoch der Streitwert ist. Es geht also bei Artikel 79a nicht oder höchstens am Rande um eine Entlastung des Bundesgerichtes. Vielmehr geht es um die sachlich gebotene Gleichbehandlung aller Beschwerden ans Bundesgericht, die nur Zivilforderungen zum Gegenstand haben.
Die von Frau Nationalrätin Wasserfallen beantragte tiefere Streitwertgrenze würde dazu führen, dass Geschädigte, die ihre Zivilansprüche vor den Zivilgerichten geltend machen, punkto Weiterzug ans Bundesgericht schlechter gestellt wären als solche, die die Zivilklage adhäsionsweise in einem Strafverfahren erheben. Das wäre schwer verständlich.
Ich möchte Sie daher bitten, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommission zu folgen und den Antrag Wasserfallen Flavia abzulehnen.