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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich kann es hier kurz machen. Beim Ausnahmenkatalog, Artikel 83, stimmt die Mehrheit Ihrer Kommission in allen Punkten dem Entwurf des Bundesrates zu. Ich möchte Sie bitten, dieser Linie zu folgen und hier die verschiedenen Minderheitsanträge abzulehnen.

Die Minderheitsanträge konzentrieren sich auf Absatz 1 Buchstaben a bis c, also die Bereiche der Einbürgerung, des Ausländerrechts und - soweit überhaupt die Kantone zuständig sind - des Asylrechts. Nach dem bundesrätlichen Entwurf werden in den genannten Bereichen grundsätzlich bestehende Ausnahmen weitergeführt. Es wäre also nicht sachgerecht, hier den Zugang zum Bundesgericht auszuweiten. Bei den Einbürgerungen wird nicht mehr zwischen ordentlichen und erleichterten Einbürgerungen unterschieden, weil auch die ordentlichen Einbürgerungen nicht mehr in einem rechtlichen Freiraum stattfinden.

Ich habe es bereits beim Eintreten erwähnt: Im Ausländerrecht soll mit dem Besitz einer Aufenthaltsbewilligung seit mindestens zehn Jahren oder der Niederlassungsbewilligung ein einfaches Kriterium für den vollen Zugang zum Bundesgericht eingeführt werden. Entscheide, die unter diese Ausnahmetatbestände fallen, sind nicht in jedem Fall endgültig. Es besteht noch die Möglichkeit, sie mit einer Beschwerde nach Artikel 89a oder mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde anzufechten.

Im Migrationsbereich geht es immer wieder um Routinefälle, die nach dem gleichen Muster zu entscheiden sind. Es würde wirklich wenig bringen, wenn sämtliche Entscheide in diesen Bereichen bis ans Bundesgericht weitergezogen werden könnten.

Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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