Lexipedia

Marti Min Li · Nationalrat · 2019-03-13

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Hier geht es im Wesentlichen um zwei Punkte: Das Erste ist die Frage der Busse, und das Zweite ist die Frage der unentgeltlichen Rechtspflege.

Die SP-Fraktion fürchtet, dass die ursprünglich vorgesehene Limite von 5000 Franken sehr einschränkend ist. Verstösse im Nebenstrafrecht wie beispielsweise beim Arbeitsgesetz oder gegen das Umweltschutzgesetz könnten kaum mehr vom Bundesgericht überprüft werden. Wir glauben daher, dass eine Limite von 500 Franken genügend ist und ausreicht, dass damit Bagatellfälle vermieden werden können. Diese Limite ist dennoch nicht zu einschränkend, sodass gewichtige Fälle weiterhin ans Bundesgericht gezogen werden können.

Zur Frage der Rechtspflege: Nach der Vorlage des Bundesrates sollen bei Entscheiden des Bundesstrafgerichtes bzw. der kantonalen Beschwerdeinstanzen Beschwerden nur noch bei Zwangsmassnahmen möglich sein. Damit wird indirekt die Beschwerde gegen alle Entscheide in Zusammenhang mit der amtlichen Verteidigung ausgeschlossen. Die Verweigerung der Beiordnung eines amtlichen Anwalts bzw. einer Anwältin für Beschuldigte oder der Widerruf der amtlichen Verteidigung könnte also nicht mehr sofort beim Bundesgericht angefochten werden: es könnte nur noch das Endurteil angefochten werden. Die anwaltschaftliche Vertretung ist aber gerade zu Beginn des Verfahrens besonders wichtig. Es besteht auch die Gefahr, dass die Gerichte zurückhaltend urteilen würden, weil man nicht jahrelange Verfahren aufheben will. Dieselben Überlegungen gelten auch für die unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft. Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege ist ein verfassungsmässiges Recht.

Wir lehnen hier eine Einschränkung des Rechtsschutzes explizit ab. Zusammen mit der Verwaltung konnte hier eine gute Formulierung gefunden werden.

Wir bitten Sie daher, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.