Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich habe bereits beim Eintreten Ausführungen über die subsidiäre Verfassungsbeschwerde gemacht. Der Bundesrat hat nach dem Vernehmlassungsverfahren - das möchte ich nochmals erwähnen - vor allem aufgrund einer politischen Würdigung beschlossen, nicht an der ursprünglich vorgeschlagenen Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde festzuhalten. Dies führte dazu, dass die Botschaft den heutigen dualen Rechtsmittelweg für die Anfechtung kantonaler Entscheide, die unter eine Ausnahme oder unter die Streitwertgrenze fallen, beibehalten will. Bei Rechtsstreitigkeiten mit zu geringem Streitwert und bei einzelnen ausgewählten Ausnahmetatbeständen ist noch eine Beschwerde möglich, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Wenn die Beschwerde bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht greift, steht eben weiterhin die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung. Ich möchte der Transparenz halber auch noch einmal darauf hinweisen, dass sich das Bundesgericht für die Aufhebung der subsidiären Verfassungsbeschwerde ausgesprochen hat.

Frau Markwalder hat gesagt, diese Bestimmung sei die Pièce de Résistance der Vorlage. Ich würde das insofern unterschreiben, als sich dabei vielleicht die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage entscheidet. In der Beratung haben Sie verschiedene Änderungen an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen, die selbstverständlich so zu akzeptieren sind. Ich glaube aber, dass die Vorlage, wenn Sie die subsidiäre Verfassungsbeschwerde aufheben würden, wohl keine Mehrheit mehr hätte. Ich habe in der Kommission gespürt, dass diejenigen, die eben der bundesrätlichen Linie folgen und an [PAGE 285] der subsidiären Verfassungsbeschwerde festhalten wollen, vor allem die Befürchtung hegen, dass das Bundesgericht eine enge Auslegung des Begriffs "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" machen könnte, dass also der Zugang zur obersten Gerichtsinstanz in unserem Land eingeschränkt werden könnte. Ob sich das je bewahrheitet, wird sich erst zeigen, wenn das Bundesgerichtsgesetz in neuer Form tatsächlich einige Jahre in Kraft ist. Dann wird man sehen, ob sich diese Befürchtung bewahrheitet oder nicht.

Ich glaube, dass rechtlich beiden Seiten Recht gegeben werden kann. Es können beide Seiten rechtliche Argumente - entweder für eine Streichung oder für eine Beibehaltung der Bestimmung - geltend machen. Es handelt sich aber um eine politische Würdigung - vielleicht ist es auch eine etwas emotionale Frage, eine Frage der Tradition oder der eigenen Erfahrung.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, der Linie des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission zu folgen.[GZ]

[VS][GZ]

[VS][GZ]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu