Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Hier in Artikel 79 geht es um die Ausnahmen, bei denen die Beschwerde ans Bundesgericht nicht zulässig ist. Es besteht hier die Absicht, eines der Ziele der Revision umzusetzen. Es geht darum, das Bundesgericht von Bagatellfällen zu entlasten. Die Mehrheit hat hier entschieden, dass Verurteilungen wegen Übertretungen, wenn eine Busse ab 500 Franken oder ein Verweis ausgesprochen wurde, bis ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Das ist überschiessend.
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass man erst ab einer Busse von 5000 Franken oder bei einem Verweis nach Jugendstrafrecht ans Bundesgericht gelangen kann. Das macht durchaus Sinn, denn wir befinden uns hier nicht im Bereich von schlimmen Verbrechen, sondern es geht um Übertretungen. Es geht einzig um Übertretungen, bei denen vom Gesetz eine Busse vorgesehen ist, weder eine Haft- noch eine Gefängnisstrafe. In diesen Bagatellfällen gibt es auch keinen Eintrag ins Strafregister.
Das heisst also: Wenn Sie eine Übertretung begehen und z.[NB]B. eine Busse von 1000 Franken bekommen, müssten Sie das, weil das meistens im Strafbefehlsverfahren geschieht, anfechten. Dann würde das von einem ersten Gericht, wahrscheinlich von einem Bezirksgericht, beurteilt. Die Busse von 1000 Franken würde gestützt. Dann müssten Sie an das nächste Gericht gelangen. Dieses würde die Busse von 1000 Franken immer noch stützen. Dann könnten Sie wegen der 1000 Franken noch ans Bundesgericht gelangen - ich glaube, das ist wirklich überschiessender Rechtsschutz.
Als Person mit einem sehr geringen Einkommen erhalten Sie nicht eine Busse von 5000 oder von 4500 Franken, denn diese Bussen werden in der Regel dem Einkommen entsprechend ausgesprochen. Es gibt in diesem Sinn keinen Grund, hier auf diese tiefe, tiefe Schwelle von 500 Franken zu gehen. Das betrifft dann beispielsweise auch Strassenverkehrsfälle. Es macht keinen Sinn, dass man das Bundesgericht mit solchen Bagatellen behelligt. Wenn es hingegen um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht, die mit der Busse bei einer Übertretung entschieden wurde, dann hat man trotzdem noch die Möglichkeit, sich auf die Ausnahmeregel von Artikel 89a zu berufen.
Ich bitte Sie hier dringend, bei meiner Minderheit I zu bleiben.