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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-03-13

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich nehme es vorweg - Sie haben es in der Stellungnahme zur Motion schon gesehen -: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Das beantrage ich Ihnen auch - nicht nur, um der neuen Departementschefin einen Erfolg zu garantieren, sondern aus sachlichen Gründen, die ich Ihnen jetzt gerne darlege. Ich möchte auch gerne ein paar Dinge klären, die jetzt vielleicht etwas ungenau dargestellt wurden.

Für den Bundesrat und die Armee ist die Harmonisierung der militärischen Ausbildung mit der zivilen Aus- und Weiterbildung sowie dem Berufsleben der Armeeangehörigen ein wichtiges Anliegen. Der Bundesrat und insbesondere auch die Sprechende schätzen das Engagement von Betrieben sehr, die immer wieder Lehrlinge ausbilden und ihnen das nötige Rüstzeug für ihre spätere Laufbahn mit auf den Weg geben. Bei der Ausgestaltung der militärischen Ausbildung, beim Zeitplan, ging es dem Bundesrat darum, die Ausbildungsbedürfnisse der Armee und die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Bildungslandschaft so weit wie möglich aufeinander abzustimmen.

Mit der Einführung der Weiterentwicklung der Armee ab dem 1. Januar 2018 startet die Sommer-Rekrutenschule jeweils in der Kalenderwoche 26. Das ist nur eine Woche früher als vor der WEA - und das ist wichtig zu wissen. Man spricht hier jetzt von fünf bis sechs Wochen, in Tat und Wahrheit wurde aber der Beginn der Sommer-RS nur um eine Woche vorverschoben. Die Lehrabschlussprüfungen finden grossmehrheitlich in den Kalenderwochen 23 bis 25 statt, das wurde von Herrn Ständerat Föhn bestätigt. So ist gewährleistet, dass die Mehrheit der Rekruten, welche eine Berufsausbildung gewählt haben, zum Zeitpunkt des Starts der Sommer-RS die Lehrabschlussprüfung absolviert hat. Diejenigen, die das noch tun müssen, erhalten hierfür in jedem Fall militärischen Urlaub; dasselbe gilt auch für die Teilnahme an Lehrabschlussfeiern.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lehrverträge meist über den Zeitpunkt der Lehrabschlussprüfung hinaus weitergehen. Ihm ist auch der Spagat zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung und den Interessen des Staats an der Leistung der Militärdienstpflicht bekannt. Ein gewisser Interessenausgleich erfolgt über das Erwerbsersatzgesetz, welches dem Arbeitgeber, welcher während der Abwesenheit des Arbeitnehmers weiterhin den Lohn bezahlt, Leistungen zukommen lässt.

Mit dem Zweistartmodell der WEA wurde versucht, möglichst ausgeglichene Bestände an den beiden RS-Starts zu erreichen. Es ist mir aber bewusst, dass es für einen Teil der Absolventen der beruflichen Grundausbildung und auch der gymnasialen Maturität immer einen suboptimalen Start der RS gibt.

Gemäss dem aktuellen Militärgesetz können Militärdienstpflichtige die Rekrutenschule frühestens ab Beginn des 19.[NB]Altersjahres und spätestens im Jahr, in dem sie das 25.[NB]Altersjahr vollenden, absolvieren. Die Stellungspflichtigen können zuhanden der Rekrutierungsorgane an einer Orientierungsveranstaltung unter anderem den Zeitpunkt angeben, ab welchem sie ihre Rekrutenschule zu absolvieren wünschen. Mit diesem flexiblen Einstieg in die Rekrutenschule wird den Bedürfnissen der Bildungslandschaft bewusst Rechnung getragen.

Bei der vom Motionär erwähnten Vereinbarung für die Kader handelt es sich um eine Vereinbarung mit Swissuniversities, das heisst mit den Schweizer Universitäten, höheren Fachschulen, Fachhochschulen und auch pädagogischen Hochschulen. Mit dem aktuellen Ausbildungsmodell der Armee überlappt sich das Ende der Sommer-Rekrutenschule mit dem Herbststudienbeginn an den Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen ebenso wie an den universitären Hochschulen um sechs Wochen. Die Vereinbarung ermöglicht es den Studierenden, drei Wochen früher entlassen zu werden, wenn das Studium direkt nach dem Dienst beginnt oder fortgesetzt wird. Damit wird es ihnen ermöglicht, nicht ein Jahr Studium zu verlieren. Das ist eigentlich der Clou für die Kader.

Wichtig ist, dass diese Vereinbarung nicht nur für alle Studierenden mit einer gymnasialen Matura gilt, sondern auch für Berufsfachleute mit einem Berufsmittelschulabschluss und Berufsmatura oder einem ähnlichen Abschluss, die als militärisches Kader in der Sommer-Rekrutenschule ihren Grad abverdienen. Die Vereinbarung gilt also nicht nur einseitig für gymnasiale Maturanden, sondern eben auch für Absolventen einer Berufsausbildung. Wichtig ist, dass diese Vereinbarung nur für militärische Kader und nicht für die Rekruten gilt. Auch das muss man klar unterscheiden. Das heisst, Lehrabgänger und Maturanden werden als Rekruten gleich behandelt.

Ziel ist es, Hindernisse auf dem Weg zum militärischen Kader zu beseitigen und damit die Attraktivität der Funktionen zu erhöhen. Bei einer Verschiebung des RS-Starts wäre die direkte Konsequenz, dass abverdienende Kader, welche direkt im Anschluss eine tertiäre Weiterbildung beginnen oder fortfahren, noch früher aus dem Dienst entlassen werden müssten. Dies würde zu erheblichen Problemen in der Ausbildung und im Dienstbetrieb führen. Eine Verkürzung der RS ist grundsätzlich möglich, sie ist aber mit einer Revision des Militärgesetzes und der entsprechenden Verordnungen verbunden und daher nicht sofort umsetzbar. Auch müsste die gesamte Ausbildungskonzeption überarbeitet werden. Eine komplette Abkehr vom System von Winter- und Sommer-RS mit der Verschiebung des Beginns beider Schulen um acht bis zehn Wochen würde von der Prämisse abweichen, dass der Beginn der RS optimal auf den Studienbeginn zwecks einer möglichst kurzen Studiendauer abgestimmt wird. Auch hier müsste die gesamte Ausbildungskonzeption von Grund auf neu gemacht werden. Diesen Weg sieht der Bundesrat als nicht angemessen an.

Trotzdem ist die Armee daran zu prüfen, welche Lösungsmöglichkeiten es geben könnte und wie im Rahmen der aktuell bestehenden Rechtsordnung den Lehrbetrieben entgegengekommen werden könnte. Diese Arbeiten habe ich in Auftrag gegeben; sie laufen.

Der Bundesrat beantragt entsprechend die Ablehnung der Motion. Ich kann hier als Departementschefin ganz klar zu Protokoll geben, dass wir nach Lösungen suchen, damit wir eine bessere Abstimmung finden. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen und uns die Möglichkeit zu geben, auf unbürokratischem, unkompliziertem Weg Lösungen zu finden.