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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-03-13

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich mache es nicht allzu lang. Ziel dieser Vorlage ist es, Beschwerden zu wichtigen Rechtsfragen am Bundesgericht zuzulassen. Und ein zweiter aus Sicht der BDP-Fraktion wesentlicher Aspekt ist es, das Bundesgericht von einfachen Fällen und von Bagatellfällen zu entlasten. Das ist ganz im Sinne der BDP; die BDP-Fraktion bittet Sie daher, auf diese Vorlage einzutreten.

Ich nehme auch noch kurz Stellung zu den wesentlichen Punkten in der Vorlage, bei denen die BDP-Fraktion mit der Minderheit stimmt - sie stimmt generell mit der Mehrheit mit Ausnahme von Artikel 79, wo es um die Ausnahmen geht. Die BDP-Fraktion wird die Minderheit I (Flach) unterstützen, denn wenn wir bereits Fälle von 500 Franken am Bundesgericht zulassen, kann man nicht mehr von einer Entlastung sprechen. Die Grenze von 5000 Franken, die der Bundesrat vorschlägt, ist richtig; Bagatellen sollen aus Sicht der BDP-Fraktion nicht mehr ans Bundesgericht gelangen.

Bei Artikel 89a geht es um den Aspekt der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Es gibt unzählige Fälle am Bundesgericht, bei denen letztendlich nur sehr wenige Beschwerdeführende Recht erhalten - Kollege Vogler ist bereits im Eintretensvotum sehr ausführlich darauf eingegangen. Die BDP-Fraktion wird da mit der Minderheit Vogler stimmen. Dies kurz vorweg zum Eintreten aus Sicht der BDP-Fraktion.

Bitte treten Sie ein, damit wir das Bundesgerichtsgesetz entsprechend leicht teilrevidieren können.

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