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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-03-13

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Wir unterstützen die Minderheit I (Flach) und den Bundesrat, die eine Beschwerde ans Bundesgericht für Übertretungsbussen unter 5000 Franken ausschliessen.

Wir müssen uns bei der Beratung dieser Vorlage immer wieder die grundsätzlichen Zielsetzungen vor Augen führen. Wir wollen mit der erstmaligen Revision des Bundesgerichtsgesetzes das Bundesgericht in seinen Kernaufgaben stärken, auf höchster innerstaatlicher Ebene Streitfälle zu entscheiden, die Einheit der Rechtsordnung zu wahren sowie das Recht fortzubilden. Daraus leitet die vorliegende Revision drei Ziele ab: die wirksame und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichtes und damit den Erhalt seiner Funktionsfähigkeit, die Verbesserung des Rechtsschutzes in definierten Bereichen und die Vereinfachung der Verfahren und Rechtswege.

Seit einigen Jahren haben die Beschwerden in Strafsachen überdurchschnittlich zugenommen. Aus diesem Grund sind wir gemeinsam mit dem Bundesrat und der Minderheit I der Meinung, dass Bussen bis 5000 Franken wegen Übertretungen nicht mehr beim Bundesgericht anfechtbar sein sollen, soweit mit der Beschwerde nicht eine Strafe verlangt wird, die diese Grenze übersteigt. Diese Beschränkung bedeutet aus unserer Sicht keinen Abbau des individuellen Rechtsschutzes, denn schliesslich geht es nicht um den Zugang zum Gericht, sondern um den Zugang zum höchsten Gericht in der Schweiz und damit zur Berechtigung zur Beschwerde nach mindestens zwei gleichlautenden vorinstanzlichen Entscheiden.

Die Beschwerde ans Bundesgericht ist neu gemäss den Artikeln 89a und 89b zulässig, sofern es sich um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder um einen besonders bedeutenden Fall handelt. Diese wichtige und richtige Neuerung der Vereinfachung des Beschwerdewegs ans Bundesgericht relativiert die Streitwert- und die neue Bussengrenze, die auf den ersten Blick als Abbau des individuellen Rechtsschutzes betrachtet werden können, im Rechtsalltag jedoch genau das Gegenteil bezwecken sollen: Das Bundesgericht soll sich nämlich nicht mit Bagatellfällen befassen müssen, sondern sich um rechtliche Grundsatzfragen kümmern können.

Wir haben in unserer Kommission vom Bundesgericht eine Übersicht mit Daten zu den Streitwert- und Bussengrenzen verlangt. Die grosse Mehrheit, 81 Fälle, betraf im letzten Jahr tatsächlich Bagatellfälle, in denen Bussen bis zu 500 Franken bis vor Bundesgericht angefochten wurden. 31 Fälle betrafen Bussen zwischen 500 und 5000 Franken. Die Tatsache, dass im letzten Jahr kein Fall die Grenze von 5000 Franken für Übertretungsbussen überschritt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Grenze bei Anwendung dieser Revision nicht mehr sakrosankt ist, sondern dass auch gegen tiefere Bussen mit einer Beschwerde nach Artikel 89a gemäss Entwurf des Bundesgerichtsgesetzes vor dem Bundesgericht Beschwerde geführt werden kann, sofern es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung oder um einen besonders bedeutenden Fall nach Artikel 89a und Artikel 89b des Bundesgerichtsgesetzes handelt.

Damit wir unseren Zielsetzungen mit dieser Revision nachkommen und das Bundesgericht von Bagatellfällen wirksam entlasten können, empfehle ich Ihnen im Namen der ganzen FDP-Fraktion, der Minderheit I zu folgen. Der Ständerat kann als Zweitrat dann immer noch beurteilen, ob 5000 Franken oder allenfalls ein etwas tieferer Betrag einen sinnvollen Grenzwert für Übertretungsbussen darstellen. Jedenfalls sollte auch die Verhältnismässigkeit in Bezug auf die gesamten Verfahrenskosten im Instanzenzug bis vor Bundesgericht nicht ausser Acht gelassen werden.

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.