Matter Thomas · Nationalrat · 2019-03-13
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13
Wortprotokoll
Ich wundere mich eigentlich selber, dass ich heute als Kommissionssprecher vor Ihnen stehe - aber ich kann Ihnen versichern, dass mir das nicht so bald wieder passieren wird. (Heiterkeit)
Mit der Motion Noser soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament die Änderungen des Kollektivanlagengesetzes zu unterbreiten, die es ermöglichen, bei Schweizer Kollektivkapitalanlagen für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger wahlweise auf die zusätzliche Produktgenehmigung zu verzichten. Der Ständerat hat die Motion in der letzten Herbstsession oppositionslos unterstützt, und die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen ebenfalls, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Worum geht es? Der Schweizer Finanzplatz spielt hierzulande nach wie vor eine bedeutsame Rolle, als Fondsdomizil kommt er aber zunehmend unter Druck. Die Möglichkeiten des Vertriebs in die EU sind erschwert, speziell für Privatkunden, denen auch in der Schweiz vorwiegend ausländische Fonds - etwa luxemburgischer oder irländischer Herkunft - angeboten werden. Auch sind schweizerische Fonds sogar für qualifizierte Anleger, in der Schweiz speziell Pensionskassen oder Versicherungen, kaum konkurrenzfähig. Ein hoher Aufwand an Zeit und Kosten bis zur Produktgenehmigung sorgt dafür, dass sogar Schweizer Kunden kollektive Anlagen im Ausland vorziehen. Dies schadet dem Interesse unseres Finanzplatzes und dem der qualifizierten Anleger.
Die spürbare Konkurrenz ist namentlich darauf zurückzuführen, dass im Ausland zunehmend neue, innovative Modelle gehandelt werden. Die Schweiz muss darum heute ein vergleichbares Modell einführen. Darum soll der Bundesrat angehalten werden, Vorkehrungen zu treffen, damit genehmigungsfreie kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz geschaffen werden können, die ohne zeitraubende Finma-Genehmigung schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden können.
Die Produkte, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern gemäss Kollektivanlagengesetz offenstehen sollen, garantieren die erforderliche Qualität und Sicherheit. Dies wird durch die indirekte Aufsicht sichergestellt. Beim Vermögensverwalter von gesellschaftsrechtlich organisierten Fonds bzw. bei der Fondsleitung muss es sich immer um ein von der Finma überwachtes Institut handeln. Diese Aufsicht trägt dem Kundenschutzbedürfnis von qualifizierten Anlegern durchaus hinreichend Rechnung. Der Bundesrat soll des Weiteren durch die erforderlichen zusätzlichen Anpassungen im Kollektivanlagengesetz sicherstellen, dass die nicht genehmigungspflichtigen Schweizer Fonds im Ergebnis materiell nicht strengeren Regeln unterstehen als genehmigte Fonds: Sie sind diesen auch steuerlich gleichzustellen.
Eine Kommissionsminderheit sieht zwar auch Positives an der Motion Noser, möchte sie aber sistieren, um noch schriftliche Stellungnahmen der Finma und des Bundesamtes für Sozialversicherungen einzuholen. Es seien Missbrauchsfälle bei Fonds denkbar. Diese Befürchtung der Minderheit kann aber insofern relativiert werden, als sowohl die Finma als auch das Bundesamt die positive bundesrätliche Stellungnahme begrüssen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion Noser anzunehmen.