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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-03-13

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens einer starken Minderheit - die WAK-NR beantragt nämlich mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den geänderten Motionstext anzunehmen -, diese Motion abzulehnen. Weshalb? Der Titel der Motion ist eigentlich eine Mogelpackung. Denn letztendlich geht es nicht um die Vereinfachung bei Packages - das haben wir nämlich schon -, sondern um eine weitere Mehrwertsteuerprivilegierung, die im Moment vor allem in der Tourismusbranche angewendet wird, die aber allenfalls auch in anderen Branchen attraktiv werden könnte.

Mit diesem Vorstoss wird gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren in Kauf genommen, also zum Beispiel zwischen einem Restaurant und einem grossen Hotel, das Packages anbieten kann. Die einen müssen zu einem Satz von 7,7 Prozent versteuern, mit Packages können die anderen das zu einem Satz von 3,7 Prozent machen. Deshalb kommt der Widerstand gegen diese Motion eben auch von verschiedenen Seiten.

Die heutige Mehrwertsteuerregelung für Packages wurde gemacht, weil in der Tourismusbranche oft Gesamtleistungen angeboten werden, die aber aus Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen zusammengesetzt sind. Sie kennen das: Man hat den Sondersatz von 3,7 Prozent für die Übernachtung; dann hat man den tieferen Satz von 2,5 Prozent für andere Produkte; und dann hat man noch den Normalsatz von 7,7 Prozent. Mit der 70/30-Prozent-Regel wurde es so vereinfacht, dass nur noch ein Satz zur Anwendung kommt, und zwar der reduzierte Satz - also 2,5 oder 3,7 Prozent, allenfalls besteht sogar Steuerfreiheit -, wenn die betreffende Leistung insgesamt mindestens 70 Prozent ausmacht. Man kann also z. B. eine Übernachtung mit einer Veranstaltung kombinieren oder eine Übernachtung mit einem Abendessen; auf die Übernachtung entfallen sicher 70 Prozent der Gesamtkosten, es gelten 3,7 Prozent, und dann gelten für das Abendessen auch 3,7 Prozent und nicht 7,7 Prozent.

Wer übernachtet und isst, erhält das Essen zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz als jemand, der nur übernachtet und das Essen im Restaurant nebenan einnimmt. Mit dieser ursprünglichen Vereinfachung wurde in Kauf genommen, dass die 30 Prozent der Leistung, die eigentlich zu einem höheren Satz besteuert werden müssten, wie er für alle anderen Akteure im Wirtschaftsumfeld gilt, eben auch von einem tieferen Satz profitieren. Aber eben: Aufgrund der Relationen wird klar, dass das der kleinere Teil ist. Somit stand nicht die Steuersubvention im Vordergrund, sondern die Vereinfachung.

Aber jetzt will die Motion Engler die Regel auf 55/45 Prozent ändern. Das heisst, dass jetzt mehr Akteure in den Genuss der Besteuerung zu einem tieferen Satz kommen könnten, wenn sie andere Leistungen mitverpacken. Damit wird aber eine Wettbewerbsverzerrung für all jene Unternehmen und Akteure in der Wirtschaft geschaffen, die keine solchen Packages anbieten können. Das sind dann diejenigen, die im Markt preislich teurer sind und einen Wettbewerbsnachteil haben. Deshalb ist diese Motion eben unter dem Titel "Ungleiche Behandlung von verschiedenen Akteuren im Wettbewerb" zu betrachten, wenn wir diese Regel so aufweichen.

Dann kommt hinzu, dass diese Regel nicht auf die Tourismusbranche beschränkt ist. Wenn wir sie zugunsten einer höheren Begünstigung ändern - also auf 55/45 Prozent -, dann könnte das durchaus in anderen Branchen auch noch die Lust auf Packages wecken. Dann haben Sie wirklich plötzlich einen Wirrwarr von Mehrwertsteuertarifen, Vergünstigungen und Benachteiligungen. Deshalb hat eine starke Minderheit in der Kommission nicht ihr Ja zu dieser Wettbewerbsverzerrung gegeben.

Ich bitte Sie namens dieser Minderheit, die Motion abzulehnen.