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AB 242460

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen und beide Systeme versuchsweise parallel zu führen. Das Thema E-Vignette geht zurück auf das Jahr 2015; damals hatten wir Vorstösse aus beiden Kammern, die E-Vignette einzuführen. Wir führten dann 2016 eine entsprechende Vernehmlassung durch. Das Resultat dieser Vernehmlassung war uneinheitlich, aber in der Summe mehrheitlich ablehnend, bzw. es wurden verschiedenste Fragen aufgeworfen. Das hat dann dazu geführt, dass der Bundesrat Ihnen beantragt, die Motion Candinas anzunehmen, um einmal zu schauen, wie sich die E-Vignette bewähren könnte.

Dies nicht aus Freude des Bundesrates an mehr Geld, sondern eher wegen Sparmöglichkeiten, denn die Erhebung der Autobahnvignette kostet uns etwa 45 Millionen Franken. Wenn Sie Ihre Vignette an der Tankstelle, an einem Kiosk oder bei der Securitas am Grenzübergang kaufen, dann werden die Verkäufer ja entsprechend bezahlt. Wir sehen eigentlich eher eine Einsparung, wenn man den Kauf nach der Grundinstallation elektronisch machen kann, weil dann nicht mehr jemand dort stehen und die Vignette verkaufen muss. Das könnte also auch ein Einsparpotenzial haben.

Allerdings stellen sich tatsächlich noch einige Fragen, und wir könnten uns vorstellen, dass wir mit dem Nebeneinander einmal Erfahrungen sammeln und möglicherweise die Vorbehalte in der Vernehmlassung ausräumen können - vielleicht werden sie auch erhärtet. In diesem Sinne würden wir das Anliegen der Motion übernehmen und diese Möglichkeit schaffen.

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