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AB 242481

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-13

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Chiesa spricht ein Problem an, das uns tatsächlich seit Jahren beschäftigt. Wir versuchen immer wieder, den Prozess zu intensivieren. Um was geht es? Sie haben es gehört, wir haben ein bestehendes Grenzgängerabkommen mit Italien. Das heisst, der Kanton Tessin hat einen Anspruch von 61,2 Prozent auf diesen Steuern. Wir haben im Jahr 2015 das Grenzgängerabkommen neu ausgehandelt, mit einem Satz von 70 Prozent. Die Entschädigung für den Kanton Tessin wäre entsprechend höher. In Franken liegen zwischen dem bestehenden und dem neu ausgehandelten Grenzgängerabkommen etwa 15 Millionen, die dem Kanton Tessin nun entgehen. Das ist die Situation, und darüber ärgert sich Herr Chiesa, aber auch wir ärgern uns darüber. Ich denke: zu Recht.

Dieses Abkommen wurde ausgehandelt. Das Problem liegt nicht bei den Italienischkenntnissen unserer Diplomaten; man hat sich am Tisch auf dieses Abkommen geeinigt, es gab keine Differenzen. Wir sind jetzt in der politischen Phase des Versuchs der Umsetzung. Ich werde mich in einigen Wochen mit meinem italienischen Amtskollegen treffen, einmal mehr, um das Ganze so voranzutreiben, dass das Abkommen auch ratifiziert wird. Man hat mir bereits vor einem Jahr und schon früher erklärt: Ja, selbstverständlich, das ist zuoberst auf der Traktandenliste und kommt als Nächstes dran, es ist sozusagen bereits auf den Tischen des Parlamentes. Das sind die Erklärungen, die wir jeweils erhalten. In Tat und Wahrheit hat sich aber nichts geändert.

Wir werden alles daransetzen, dass dieses Abkommen paraphiert wird. Denn wir haben auch noch andere offene Fragen im Verhältnis zu Italien. Gleichzeitig ist festzuhalten: Es gibt durchaus Bereiche, in denen wir mit den italienischen Behörden sehr gut zusammenarbeiten. Ich denke in Bezug auf Schengen an die Rückübernahme von Asylbewerbern. Da funktioniert die Zusammenarbeit in einer hohen Qualität. Aber im Bereich, den Sie ansprechen, haben wir Sorgen.

Sie beantragen, dass der Bund den Kanton Tessin für die entgangenen 15 Millionen Franken entschädigt. Dazu fehlt uns einfach eine Rechtsgrundlage. Der Staat hat sein Handeln auf die geltenden Gesetze abzustützen. Ohne eine Rechtsgrundlage können wir Ihnen einfach nicht 15 Millionen Franken ins Tessin schicken. Das würde auch Ungerechtigkeiten zu anderen Kantonen schaffen, die hier ebenfalls betroffen sind. Mir tut das leid. Wir kennen das Ärgernis. Wir tun alles, auch zusammen mit der Tessiner Regierung, um hier zu einem Ende zu kommen. Aufgrund der Gespräche, die ich [PAGE 311] schon geführt habe, bin ich nicht so optimistisch, dass das uns in den nächsten Wochen gelingen wird - leider.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen, denn in Bezug auf diese 15 Millionen Franken haben wir keine Rechtsgrundlage.