Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-03-13
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13
Wortprotokoll
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, die Motion der WAK "Identifikationsschwelle für Bargeldtransaktionen" anzunehmen. Worum geht es? Mit dieser Motion soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, die Identifikationsschwelle für Bargeldtransaktionen mit Finma-regulierten Finanzinstituten bei 25[NB]000 Franken zu belassen und nicht, wie von der Finma vorgesehen, auf 15[NB]000 Franken zu senken.
Wie Sie wissen, hat die Finma im Sommer 2018 ihre Geldwäschereiverordnung teilrevidiert und dabei eben den Schwellenwert für Identifikationsmassnahmen bei Kassageschäften gesenkt. Die Senkung der Identifikationsschwelle betrifft in der Praxis keineswegs nur die Laufkundschaft, sondern alle Kunden, die ein Bankkonto haben. Wer 16[NB]000 Franken auf sein Konto überweist, muss mühsam nachweisen, woher er das Geld hat und ob er wirtschaftlich berechtigt ist. Er wird neu massiv mehr Formulare ausfüllen müssen. Die Bargeldschwelle wird immer tiefer angesetzt, und es wurde schon damals bei der Einführung der ersten Schwelle von 100[NB]000 Franken davor gewarnt, dass genau das passieren würde und diese Schwelle von erstmals 100[NB]000 Franken in Zukunft immer mehr heruntergesetzt würde. Wie erwähnt, liegt sie aktuell bei 25[NB]000 Franken.
Neu möchte sie die Finma sogar auf 15[NB]000 Franken heruntersetzen. In Italien haben wir die Situation, dass die Schwelle bereits bei 3000 Euro liegt. Wenn Sie also 3500 Franken in bar einzahlen möchten, müssten Sie theoretisch gemäss den gesetzlichen Regelungen in Italien - ich weiss nicht, ob das tatsächlich auch so gehandhabt wird - nachweisen, woher Sie diese 3500 Franken haben. Das gesetzliche Zahlungsmittel für die rechtlich wirksame Tilgung von Schulden besteht gemäss Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel aus Banknoten, Münzen und Sichtguthaben der Nationalbank.
Entsprechend ersucht Sie die Mehrheit der Kommission, die Identifikationsschwelle bei Bargeldtransaktionen auf der bisherigen Obergrenze zu belassen und die Kommissionsmotion anzunehmen. Eine Minderheit ist der Meinung, dass internationale Studien zeigen würden, dass die Identifikationsschwelle für Bargeldtransaktionen eines der stärksten und wirksamsten Mittel der Terrorismusbekämpfung sei. Diese Minderheit denkt, es gehe nicht darum, den Bürgern Freiheiten zu nehmen, sondern darum, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung!