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Sauter Regine · Nationalrat · 2019-03-14

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 56a vertrete ich die Minderheit. Wir beantragen Ihnen, dem Ständerat zu folgen und mit ihm diese Bestimmung zu streichen. Wir tun dies sowohl aus materiellen als auch aus formalen Gründen.

Bezüglich der materiellen Gründe möchte ich in Erinnerung rufen, dass der Anlass zur Revision dieses Gesetzes die Änderungen der Bestimmungen in der EU sind. Es geht hier darum, mit dieser Anpassung unsere Vorschriften kompatibel zu machen, damit unsere Industrie, die Medizinalprodukte herstellt, auf dem europäischen Markt nicht benachteiligt ist. Es soll nun also nicht darum gehen, hier einen speziellen Swiss Finish einzufügen. Dies wäre aber genau der Fall, wenn wir diese Bestimmung, wie sie die Mehrheit fordert, ins Gesetz aufnehmen würden: Wir würden hier über das hinausgehen, was gefordert ist.

Die Mehrheit verspricht sich durch die Transparenz, die mit dieser Bestimmung eingeführt werden soll, einen Gewinn an Sicherheit. Wir können dieser Argumentation nicht folgen. Worin liegt denn der Gewinn an Sicherheit, wenn ein Arzt darlegt, dass er an diesem oder jenem Start-up beteiligt ist, dass es diese oder jene Hüftprothese gibt, die implantiert werden kann, und wenn die Patientin oder der Patient sich am Schluss für die eine oder die andere entscheidet? Hier sehen wir in Bezug auf die Sicherheit keinen Vorteil. Im Übrigen geht uns diese Bestimmung auch viel zu weit: Sie ist viel zu umfassend, sie greift in hohem Umfang auch in die Privatsphäre der betreffenden Personen, die Heilmittel verschreiben, ein. Der Aufwand und die Bürokratie, die mit dieser Bestimmung für die einzelnen Ärztinnen und Ärzte verbunden wären, wären immens und brächten nichts.

Zum Formellen: Wenn man eine solche Bestimmung überhaupt vorsehen möchte, dann ist sie unseres Erachtens in diesem Gesetz nicht am richtigen Ort. Wenn schon, müsste eine solche Bestimmung im Medizinalberufegesetz aufgenommen werden, wo auch weitere Berufspflichten von Medizinalpersonen vorgesehen sind, beispielsweise in Artikel 40: Dieser wäre entsprechend um solche Transparenzvorschriften zu ergänzen.

Zusammenfassend beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, dem Ständerat zu folgen und diese Bestimmung zu streichen. Auch unsere Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, schliesst sich dem an: Wir werden den Antrag der Minderheit unterstützen, da wir von diesen Argumenten überzeugt sind.