Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-03-14
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-14
Wortprotokoll
Seitens der BDP-Fraktion empfehlen wir Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten.
Es ist so, wie Frau Kollegin Schenker gesagt hat: Die Grundsätze des ATSG gelten für alle Sozialversicherungen mit Ausnahme der beruflichen Vorsorge. In all diesen Bereichen ist seit 2003 keine Revision erfolgt; so lange ist das Gesetz in Kraft. Es hat sich gezeigt, dass namentlich im Missbrauchsbereich Handlungsbedarf besteht. Das hat die Praxis ergeben, das hat die Diskussion im Parlament ergeben. Sogar wissenschaftliche Belege gibt es dafür, dass wir hier dieses Gesetz behandeln und deshalb eintreten sollten.
Ein Beispiel, das zu erwähnen ist, ist der Umstand, dass Rentenzahlungen heute erst eingestellt werden können, wenn sich der oder die Verurteilte im Straf- oder Massnahmenvollzug befindet. Auch bekannt ist beispielsweise ein Fall, in dem sich ein verurteilter Täter ins Ausland abgesetzt hat und danach weiterhin eine IV-Rente bezog. In der Version, wie wir sie hier aus dem Ständerat vor uns haben, ist die Idee, dass Leistungen eben auch sistiert werden können, wenn sich jemand dem Vollzug entzieht.
Zwei Punkte in dieser Vorlage scheinen auch noch erwähnenswert. Der erste betrifft die vorsorgliche Einstellung von Leistungen, der zweite unrechtmässig bezogene Leistungen. Die vorsorgliche Einstellung von Leistungen soll neu auch vorgenommen werden können, wenn eben ein begründeter Verdacht besteht, dass die Leistungen unrechtmässig bezogen wurden oder die Melde- und Kontrollpflicht verletzt worden ist. Bei unrechtmässig bezogenen Leistungen ist es sicher der richtige Ansatz, dass diese während dreier Jahre zurückgefordert werden können und die Frist nicht, wie heute, nach einem Jahr abläuft.
Nicht zuletzt erwähnenswert ist auch noch der Punkt, dass wir uns mit dieser Revision - es wurde vom Vorredner schon erwähnt - besser mit der EU koordinieren, und zwar dahingehend, dass wir eine Rechtsgrundlage schaffen für den elektronischen Datenaustausch. Das ist sehr wohl ein wichtiger Punkt, ich habe eingangs ein Beispiel erwähnt, das das Ausland betraf. Hier ist also auch Handlungsbedarf vorhanden.
Ein letzter Punkt betrifft die Beschneidung oder eben Nichtbeschneidung der Volksrechte. Wie der Ständerat sind wir der Meinung, dass Sozialversicherungsabkommen nicht systematisch vom fakultativen Referendum ausgenommen werden sollten. Das wäre eine klare Beschneidung der Volksrechte, die wir so bei der Genehmigung von internationalen Abkommen nicht wollen.
Zum Schluss erlaube ich mir noch ein Wort, anknüpfend an das Votum von Frau Kollegin Schenker. Wir sind wieder im gleichen rhetorischen Modus wie bei den Sozialdetektiven, indem behauptet wird, alle hier im Saal, alle auf der Tribüne und alle Leute draussen seien von diesen neuen Vorschriften betroffen. Das stimmt einfach nicht. Es stimmt einfach nicht. Wir sprechen hier von Missbrauch. Betroffen sind Personen, die missbräuchlich Leistungen beziehen wollen, es sind nicht einfach alle Leute hier im Saal oder draussen betroffen. Wenn man sich aufgrund eines bestimmten Verhaltens den Regeln in diesen Artikeln unterziehen muss, ja, dann ist man betroffen, aber nicht einfach per se, nicht einfach jeder. Das war schon früher bei der Diskussion um die Sozialdetektive so. Nicht jeder Sozialhilfebezüger ist betroffen. Auch in den anderen Bereichen, die hier im ATSG enthalten sind, werden nicht alle betroffen sein. Eine solche Aussage finde ich rhetorisch und argumentativ zwar interessant, aber sie entspricht eben nicht ganz der Wahrheit.