Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-14
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Bei meiner Minderheit zu Absatz 4 von Artikel 45 geht es um ein einziges Wort, um das Wort "angemessen". Es geht um die Abklärungen des Versicherungsträgers. An sich ist das Sozialversicherungsverfahren für Versicherte kostenlos. Es gibt Ausnahmen von der Kostenlosigkeit, nämlich dann, wenn die Abklärung in unentschuldbarer Weise verhindert oder erschwert wird. Absatz 4 regelt darüber hinaus die Kostenauflage für den Fall, dass bei Verhinderungen der Abklärung Spezialistinnen und Spezialisten für [PAGE 337] die Observation beigezogen werden müssen. Da können die Kosten sehr hoch ausfallen, bis zu einem Wert von 10[NB]000 bis 15[NB]000 Franken, wie der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen in der SGK-SR sagte. Bei sogenannt rechtswidrigem Verhalten kann der Versicherungsträger eine Observation anordnen und die Mehrkosten, die durch den Beizug von Observierenden entstehen, in Rechnung stellen.
Die Frage ist einfach: Was stellt der Versicherungsträger dann in Rechnung? Was packt er alles hinein? An sich gibt es im Sozialversicherungsrecht Gebührentarife, aber bei der Überwälzung von Observierungskosten gibt es keinen Tarif, keinen Kostenrahmen. Wie kontrollierbar die tatsächlich notwendigen Aufwendungen für die Observation sind, dürfte die eine Frage sein; was alles verrechnet werden darf und wird, eine weitere. Darum sollten wir hier dem Ständerat folgen. Er fügt in Absatz 4 den Begriff "angemessen" ein und will damit betonen, dass sich die Kostenüberwälzung auch in diesem Bereich am Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu orientieren hat - wie im Verwaltungsrecht. Der Ständerat beschloss die Ergänzung um das Wort "angemessen" ohne Gegenantrag.
Wir meinen erstens: Wenn eine Observation erfolgt, so muss sie angemessen sein, und das muss im Streitfall auch belegt werden können. Zweitens: Die Kosten dafür müssen verhältnismässig und angemessen sein, und auch das muss nachweisbar sein. Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind auch hier ein Gebot. Es sollen nicht irgendwelche Kosten wie Gebäudekosten oder sonst was eingerechnet werden können. Der Nachweis der Angemessenheit soll eingefordert werden können.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Minderheit III (Heim) zu folgen und das Wörtchen "angemessen" einzufügen.