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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-14

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-14

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ich habe eine Frage zu Artikel 52a und zur Möglichkeit, in Verdachtsfällen Leistungen vorsorglich einstellen zu können. In der Botschaft steht, dass im Jahr 2016 von den 1860 Verdachtsfällen bei zwei Dritteln letztlich keine Einstellung erfolgt ist, weil sich offenbar der Verdacht nicht erhärtet hat. Das heisst, bei zwei Dritteln könnte der Fall eintreten, dass zu Unrecht Leistungen vorsorglich eingestellt werden. Widerspricht das nicht Artikel 9 der Bundesverfassung, der statuiert, dass wir alle Anspruch haben, nach Treu und Glauben behandelt zu werden?