Langenberger Christiane · Ständerat · 2002-06-19
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Die berufliche Grundbildung stellt das umstrittenste Kapitel dar. Das ist nicht weiter verwunderlich, geht es doch um die grösste nachobligatorische Bildung, nämlich um rund 200 000 Lehrverhältnisse. Auch wenn das neue Gesetz die Sekundarstufe II nicht altersabhängig, sondern in Bezug auf die Qualifikation an einer beruflichen Grundbildung definiert, so sind doch hauptsächlich Jugendliche bis zwanzig Jahre betroffen. Das heisst, dass neben der Qualifikation auch eine angemessene Struktur zu berücksichtigen ist. Es braucht in diesem Alter mehr Richtlinien und Schutzbestimmungen, als wenn Erwachsene mit einer gewissen Erfahrung eine Ausbildung wählen und absolvieren.
Der Bundesrat hatte eine dreiteilige Struktur vorgeschlagen. Die Kommission folgte ihrerseits dem Beschluss des Nationalrates, im Gesetz nur von beruflicher Grundbildung zu sprechen. Form und Inhalt der Angebote müssen dann in den einzelnen Berufsbildern definiert werden. Ich gehe hier nur auf zwei wesentliche Unterschiede zum Nationalrat ein:
1. Kein Zwang zu einer zweiten Sprache als Teil der Allgemeinbildung: Es ist unbestritten, dass Fremdsprachenkompetenz einen Trumpf darstellt. Als Teil der jeweiligen Fachkunde sollen Fremdsprachen durchaus gelehrt und gelernt werden. Anders verhält es sich mit der Allgemeinbildung, für die drei Stunden zur Verfügung stehen. Soll sie auf Kosten der Fachkunde oder auf Kosten der betrieblichen Ausbildung ausgedehnt werden? Oder soll die Zeit, die für die Schulung der Sprachkompetenz, für Kunst- und Kulturfächer und für Gesellschaftsfragen zur Verfügung steht, für einen Fremdsprachenunterricht mit wenig Chancen auf Erfolg geopfert werden? Die Kommission meint: Nein.
2. Sofortmassnahmen des Bundesrates bei Ungleichgewichten auf dem Lehrstellenmarkt: Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es wenig zweckmässig und auch kaum nachhaltig ist, wenn sich der Bund bei Ungleichgewichten auf dem Lehrstellenmarkt direkt engagiert. Eingriffe bei Ungleichgewichten könnten letztlich nicht längerfristig zu guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt führen. Eine starke Minderheit der Kommission hält jedoch an dieser Möglichkeit fest: Im Unterschied zur Mehrheit schätzt sie die politische Opportunität einer solchen Bestimmung höher ein, als ihre Bedenken in Bezug auf deren tatsächliche Wirksamkeit sind. Es wäre auch ein falsches Zeichen, diese Möglichkeit zu streichen, nachdem man sich in Artikel 1 Absatz 1 für ein genügendes Angebot stark gemacht hat.
Ich komme zu Absatz 2: Wir beantragen, es den Kantonen zu überlassen, inwieweit sie für die angebotenen Vorbereitungskurse Schulgelder verlangen wollen. Die Bedeutung dieser Vorbereitungskurse ist unbestritten, aber wir haben alles Interesse daran, dass die Zahl der Personen, welche keine Lehre absolvieren - heute sind es noch 15 Prozent -, in Zukunft verringert werden kann. Hingegen sollten wir bei den Gebühren nicht in die Hoheit der Kantone einbrechen. Wir sind auch von der Erkenntnis ausgegangen: Was nichts kostet, wird auch im Bildungsbereich vielfach als nicht wertvoll betrachtet. Auch können Schüler und Eltern mit einer angemessenen Kostenbeteiligung zu zusätzlichem Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein gegenüber der Schule, für die sie sich entschieden haben, angehalten werden. Von einer Bevormundung der Kantone ist abzusehen.