Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-03-14
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit bei Artikel 153b AHVG. Hier geht es um internationale Verträge. Und zwar ist es so, dass der Bundesrat in seinem Entwurf beantragt, eine gesetzliche Grundlage für die Praxis zu schaffen, wonach bestimmte internationale Verträge vom fakultativen Referendum ausgenommen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Verträge zur zwischenstaatlichen Koordination der Sozialversicherungsgesetze. Dieselbe Bestimmung kommt in diversen weiteren Erlassen vor. Sie sind auf der [PAGE 342] Fahne aufgeführt, ich verzichte daher darauf, sie alle zu nennen. Mein Minderheitsantrag entspricht dem Antrag des Bundesrates. Der Ständerat will diese Bestimmungen alle streichen.
Der Bundesrat möchte die bisherige Praxis, das, was wir eigentlich schon gelebt haben, nun ins Recht aufnehmen. Es geht um Standardabkommen. Diese sollen zukünftig mittels Bundesbeschluss genehmigt werden. Es sollen nicht mehr alle diese Verträge dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Das ist ein Ansinnen, das der Bundesrat auch in anderen Bereichen verfolgt, nicht nur im Sozialversicherungswesen. Grundsätzlich hat sich die heutige Praxis bewährt. Sie soll nicht geändert, sondern jetzt ins Gesetz gegossen werden.
Gerade Sozialversicherungsabkommen haben wir schon zahlreiche genehmigt. Wir diskutieren in den Räten immer wieder Sozialversicherungsabkommen. Daher macht es Sinn, dass diese mittels Bundesbeschluss genehmigt werden und nicht dem fakultativen Referendum unterstehen. Das ist unproblematisch. Sie können die Liste der bestehenden Sozialversicherungsabkommen auch im Internet einsehen, sie ist wirklich lang. Es sind immer Standardabkommen, die wir hier abschliessen. Da macht es keinen Sinn, wenn das alles immer dem Referendum unterstellt wird. Es ist also eine Delegationsnorm, die nicht einem Blankocheck gleichkommt. Vielmehr handelt es sich nur um Abkommen, die diesen generellen Normen entsprechen, um Abkommen, die aussehen wie alle früheren mit anderen Staaten. Daher macht das eigentlich Sinn, weil es Standardabkommen sind. Es gibt also nichts zu befürchten.
Ich bitte Sie darum, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und diese Bestimmungen nicht zu streichen.