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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-03-14

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-03-14

Wortprotokoll

Dieses Postulat ist im Zusammenhang mit der Auswertung der Vernehmlassung zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) entstanden. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat das Anliegen während der Arbeiten an der Vorlage zu Efas konsequent abgelehnt. Im Rahmen der Vernehmlassungsantwort zeigte sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz offener und stellte Bedingungen. Die Kantone wollen nicht nur mehr Steuerungsmöglichkeiten für sich selbst im ambulanten Bereich, sondern auch die Pflege in Efas integrieren.

Mit Blick auf das Ziel, die integrierte Versorgung zu stärken, ist es nicht abwegig, die Pflege in Efas zu integrieren. Insbesondere die Spitex ist Teil der ambulanten Versorgung. Ein Einbezug der Pflege in die aktuelle Vorlage ist indes unmöglich bzw. würde die Umsetzung der Vorlage massiv verzögern. Es fehlen schlicht und einfach die Grundlagen. Die Pflegefinanzierung wird in allen Kantonen unterschiedlich umgesetzt. Es fehlt die Kostentransparenz, es gibt keine verbindliche Definition der Kostenanteile der verschiedenen Kostenträger an der Pflegefinanzierung, keine Definition der Pflegeleistungen in Abgrenzung zu den Betreuungsleistungen, es fehlt eine einheitliche Definition der ambulanten und stationären Pflegestufen. Zudem wäre eine Harmonisierung der Vergütungsregeln von ambulanter und stationärer Behandlung notwendig. Diese Voraussetzungen müssen von allen Akteuren - Bund, Kantonen, Leistungserbringern und Versicherern - zuerst erarbeitet werden.

Die Forderung der Kantone hat zweifellos mit der Kostendynamik zu tun. Kantone und Gemeinden beklagen die steigenden Kosten bei der Restkostenfinanzierung, auch wenn die Fakten zeigen, dass die Hauptlast noch immer bei den Krankenversicherern liegt. Die gesamten Pflegekosten betrugen 2017 rund 5,1 Milliarden Franken. Davon haben die Krankenversicherer, also die Prämienzahlenden, gut 2,82 Milliarden Franken, die Kantone und Gemeinden 1,64 Milliarden und die Privaten 650 Millionen Franken bezahlt.

Diese Zahlen relativieren die Klagen der Kantone und Gemeinden über die hohen Ausgaben in der Pflege. Es ist aber klar, dass das Kostenwachstum in den kommenden Jahren weniger bei der Akutmedizin als bei der Pflege stattfinden wird. Dieser Dynamik ist bei der Grundlagenerarbeitung und beim Modell für einen Kostenteiler öffentliche Hand/Krankenversicherer ein besonderes Gewicht beizumessen. Es geht nämlich keineswegs darum, die öffentliche Hand, die Kantone und Gemeinden, bei den Pflegekosten zu entlasten. An den Grundsätzen der Pflegefinanzierung darf nicht gerüttelt werden, und es darf keine Verlagerung von der öffentlichen Hand hin zu den Krankenversicherern bzw. zu den Prämienzahlern geben.

Zum Zeitplan bei Efas: Die Mehrheit der Kommission hat das Ziel, Efas noch in dieser Legislatur im Nationalrat beraten zu können. Das muss in der Herbstsession noch möglich sein, damit der Ständerat in der neuen Legislatur die Arbeiten an Efas als Zweitrat aufnehmen kann. Eine Aufnahme der Pflege in die laufende Vorlage ist daher unmöglich. Die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen ist komplex, braucht Zeit und muss sorgfältig gemacht werden.

Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, das Postulat anzunehmen. Bund und Kantone sind mit den weiteren Akteuren gefordert, die Grundlagen zu erarbeiten. Bei den Grundlagen geht es insbesondere um die Herstellung von Kostentransparenz, die Definition und Stabilisierung der Anteile der verschiedenen Kostenträger an der Pflegefinanzierung, die Definition der Pflegeleistungen in Abgrenzung zu den Betreuungsleistungen, eine einheitliche Definition der Pflegestufen - es gibt alleine bei der Spitex und bei den Pflegeheimen drei unterschiedliche Systeme - und die Schaffung eines nationalen Gremiums für Tarifstrukturen in der Pflegefinanzierung.

Die SGK hat dem Kommissionspostulat deutlich, mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, zugestimmt. Ich bitte Sie, diesem klaren Entscheid Ihrer Kommission zu folgen und das Postulat anzunehmen.