Langenberger Christiane · Ständerat · 2002-06-19
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Ich erinnere nochmals daran, dass ich hier den Text unseres Kommissionspräsidenten Peter Bieri lese.
1. Kapitel, "Allgemeine Bestimmungen". Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe zwischen den staatlichen Ebenen - dem Bund und den Kantonen - sowie den Privaten, genannt die Organisationen der Arbeitswelt. Ausserdem kann Bildung nur gelingen, wenn alle Beteiligten am gleichen Strick ziehen. Dieses spezielle Verhältnis bringt das neue Berufsbildungsgesetz zum Ausdruck, indem es entgegen der gewohnten Systematik die Zusammenarbeit als ersten Artikel des Gesetzes aufführt. Weil Bildung auf Konsens und persönlichem Engagement beruht, kommt auch der Bestimmung über die Entwicklung der Berufsbildung ein hoher Stellenwert zu.
Hier möchte ich besonders auf die geforderte Qualitätsentwicklung hinweisen: Es geht um die Entwicklung und nicht um eine defensive Sicherung. Die Kommission will den Bund vermehrt in die Pflicht nehmen. Umgekehrt hat sie - als Korrektur zu den Nationalratsbeschlüssen - Bestimmungen dort gestrichen, wo die Berufsbildung nur als ein Vehikel und nicht in ihrer Kernaufgabe angesprochen ist. Dies ist beim Sprachaustausch und der individuellen Mehrsprachigkeit der Fall.