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AB 242767

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-18

Wortprotokoll

Basierend auf den internationalen Standards der Uno, festgehalten im Handbuch "International Merchandise Trade Statistics: Compilers Manual", gilt eine Edelmetallraffination aus Sicht der Aussenhandelsstatistik ausnahmslos als "wesentliche Verarbeitung". Das Land, in welchem die Raffination vorgenommen wurde, ist als Ursprungsland anzumelden. Diese Definition hat zum Ziel, die Vergleichbarkeit der nationalen Statistiken zu gewährleisten. Die Rückverfolgbarkeit bis zur Mine ist gemäss dieser Definition nicht immer möglich. [PAGE 363]

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