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Beerli Christine · Ständerat · 2002-06-19

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Ich bin selbstverständlich auch für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Es ist eine Vorlage, die unser bewährtes duales Berufsbildungssystem stärkt. Dieses Berufsbildungssystem ist mit Sicherheit und - wir erleben es immer wieder - auch im Vergleich mit dem Ausland eine der Stärken unseres Wirtschaftsstandortes.

Es ist schon sehr viel gesagt worden; ich möchte mich darauf beschränken, lediglich zwei Punkte herauszugreifen. Diese zwei Punkte stehen in einem Zusammenhang. Sie sollen aufzeigen, dass wir dieses Gesetz nicht als einen Einzelfall, abgeschlossen behandeln können, sondern dass wir uns im Bildungsbereich auf einer Grossbaustelle befinden, genau gleich, wie ich das gestern im Bereich der Sozialversicherungen schon aufzeigen konnte. Wir können nicht mehr einzelne Gesetze schön abgeschlossen für sich behandeln, auch entsprechende Ausgaben beschliessen und dann, wenn wir finden, wir hätten die Arbeit zur Zufriedenheit getan, zu einem anderen Gesetz schreiten und dort von vorne beginnen. So werden wir schlussendlich zu Ausgaben kommen, die wir nie bezahlen können, für die wir die finanziellen Mittel nicht haben. Wir müssen stattdessen die gesamten Themenbereiche miteinander ansehen. Wir müssen die Vernetzungen beachten, und wir müssen schlussendlich sehen, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen.

Die zwei Punkte, die ich aufzeigen möchte, behandeln einerseits die Finanzierung und andererseits das Verhältnis zur weiter gehenden Bildung nach der Berufsbildung, d. h. die Durchlässigkeit zu den Fachhochschulen.

Zur Finanzierung: Der Bund hat bis anhin rund 16 Prozent - ganz genau sind es 15,9 Prozent - an die Ausgaben von 2,4 Milliarden Franken für den Berufsbildungsbereich bezahlt. Das sind rund 400 Millionen Franken. Mit dem neuen Gesetz wird er, wenn wir die Beteiligung von 25 Prozent beschliessen, wie das die Mehrheit Ihrer Kommission Ihnen beantragt, 600 Millionen Franken für den Berufsbildungsbereich bezahlen. Die Steigerung von 400 auf 600 Millionen Franken ist doch recht beträchtlich.

Ich spreche hier implizit schon etwas gegen die Anträge, die gestellt worden sind, auf 27 Prozent zu gehen. Denn ich bitte Sie zu beachten, dass wir im ganzen Bildungsbereich davon sprechen, wenn alles gut geht, eine Steigerungsrate von maximal 6,5 Prozent der Ausgaben beschliessen zu können. Unsere Bildungsminister sind dafür und plädieren für 6,5 Prozent. Auf der anderen Seite steht die Verantwortung für die Bundesfinanzen. Wir haben gehört, dass man auch von einer Steigerungsrate von 4 Prozent spricht. Es wird irgendwo zwischen 4 und 6,5 Prozent ein Aushandeln stattfinden. Wenn ich einmal davon ausgehe, dass man mit 6,5 Prozent durchdringt, weil man in der Tat von der Wichtigkeit und Priorität des gesamten Bildungsbereichs überzeugt ist, dann ergibt das eine jährliche Steigerung von 210 Millionen Franken. Wenn wir also hier beschliessen, bereits 200 Millionen Franken mehr auszugeben, dann haben wir im Prinzip die ganze Steigerungsrate schon verbraucht. Wenn wir noch höher gehen als 25 Prozent, nämlich auf 27 Prozent, wie es der Nationalrat beschlossen hat, dann gehen wir noch über die jährliche Steigerungsrate hinaus.

Wir dürfen nicht in einem Teilspektrum des gesamten Bildungsbereichs - es ist in der Tat ein wichtiges; ich stehe voll hinter der Berufsbildung - die ganze Steigerungsrate schon ausschöpfen. Denn es kommt - Sie wissen es - einerseits die Revision des Fachhochschulgesetzes auf uns zu, es kommt andererseits auch die BFT-Botschaft 2004-2007 auf uns zu. Wir haben gerade im ganzen Forschungs- und Wissenschaftsbereich für die Universitäten einen Bedarf an Finanzierung. Deshalb müssen wir dieses Gesetz in die ganze Gesetzgebung einbetten, die wir in den nächsten Jahren noch zu behandeln haben werden. [PAGE 497]

Zum zweiten Punkt: Ich möchte beim Eintreten lediglich auf die Problematik aufmerksam machen; ich werde mir dann erlauben, in der Detailberatung bei Artikel 14b noch einmal darauf zurückzukommen. Wir haben 1996 das Fachhochschulgesetz gerade deswegen geschaffen, weil wir die Berufsbildung aufwerten wollten. Wir wollten nicht mehr, dass ein junger Mensch, der über das duale Berufsbildungssystem in das Berufsleben einsteigt, schlussendlich keine Weiterbildungs- und Karrierechancen mehr hat, d. h. keine Möglichkeit, sich einen Hochschulabschluss zu holen. Deshalb wurde das Fachhochschulgesetz geschaffen, das mit der Berufsmaturität nach einer Berufslehre die Möglichkeit gibt, einen Hochschulabschluss zu erlangen. Wir sind zu Recht immer noch bereit - die Revision des Fachhochschulgesetzes wird dies auch aufzeigen -, beträchtliche Mittel in diesen Bereich zu investieren. Ich glaube, dass das Projekt, das hier gestartet worden ist, bildungspolitisch ausgesprochen positiv ist. Wir haben letzten Montag die ersten Feedbacks von der Evaluation der Fachhochschulen erhalten. Sie zeigen auf, dass noch viel zu tun ist - das ist ganz sicher -, dass aber auch schon ein beträchtlicher Teil der Strecke zurückgelegt worden ist, dass in diesem Bereich viel Bewegung vorhanden ist und dass wir doch mit einer Qualitätssteigerung rechnen können.

Wenn wir nicht wollen, dass dieses Geld schlussendlich in den Sand gesetzt wird, müssen wir grösste Aufmerksamkeit darauf verwenden, diesen Weg zu einem Hochschulabschluss nicht dadurch unattraktiv zu gestalten, dass er wesentlich länger dauert als der Weg zu einem Universitätsabschluss. Wenn wir die Bologna-Konvention umsetzen wollen - wir müssen sie umsetzen, weil wir sie nun einmal unterzeichnet haben -, wenn wir zum Bachelor/Master-Abschluss kommen, dann müssen wir darauf achten, dass wir den Master-Abschluss an den Fachhochschulen zum selben Zeitpunkt, nach derselben Anzahl Jahre wie einen universitären Master ermöglichen. Ich darf das vielleicht bei Artikel 14b noch etwas näher ausführen. Die ETH ist daran, ihren ordentlichen Abschluss zum Master-Abschluss zu deklarieren. Wenn es so sein sollte, dass Sie einen ETH-Master mindestens ein Jahr früher haben können, als wenn Sie über die Berufsmaturität an die Fachhochschule gehen und dort einen Master-Abschluss erlangen, dann werden wir einen rasanten Schwund an Studierenden haben. Jeder, der sich dann in irgendeiner Weise durch ein Gymnasium kämpfen kann - ich sage jetzt nicht schlängeln -, wird schlussendlich den gymnasialen Weg an die Universität wählen, weil er damit schneller zu seinem Master kommt, als wenn er den Weg über die duale Berufsbildung geht.

Diesem Problem müssen wir grösste Aufmerksamkeit schenken. Ich glaube, wir können dies dann tun, wenn wir in den Bildungsverordnungen die richtigen Bestimmungen verankern.