Lauri Hans · Ständerat · 2002-06-19
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-19
Wortprotokoll
Ich teile die vom Kommissionspräsidenten, von meinen Vorrednerinnen und meinem Vorredner geäusserte Auffassung, wonach mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die zu Beginn der Arbeiten an der Totalrevision gesteckten Ziele erreicht werden können, zum Beispiel höhere Differenzierung, mehr Flexibilität bei den angebotenen Lehrgängen, eine höhere Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungswegen und anderes. Wir können nach den durchgeführten Verhandlungen mit Überzeugung davon ausgehen, dass die überwiegende Zahl der von diesem Gesetz betroffenen Akteure, Organisationen der Arbeitswelt und Sozialpartner hinter diesem Gesetz stehen und diesem ein erfolgreicher Start bevorsteht. Auf zwei Punkte, die in einem besonderen Zusammenhang zueinander stehen, möchte ich im Folgenden kurz eingehen:
1. In allen Diskussionen rund um den neuen Erlass wird immer wieder betont, so auch heute, es handle sich um einen Rahmenerlass. Es gehe darum, so die Botschaft des Bundesrates und der Tenor auch während der Beratungen, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Akteure selbstständig und ohne Rückgriff auf den Gesetzgeber problembezogene und bedarfsgerechte Lösungen finden können. Eine entwicklungsoffene Rechtsgrundlage sei verlangt, um in der Zukunft zeitgerecht neue Entwicklungen einleiten zu können. Angesichts des hohen Entwicklungstempos im ganzen Bildungsbereich konnte sich die Kommission diesem Gedanken anschliessen. Das Gesetz enthält denn auch eine grosse Zahl materiell wichtiger Delegationsnormen, sei dies zugunsten des Bundesrates oder auch zugunsten des zuständigen Bundesamtes, beispielsweise hinsichtlich der so genannten Bildungsverordnungen für den wichtigen Bereich der beruflichen Grundbildung und hinsichtlich der Qualifikationsverfahren. Adressaten solcher Kompetenznormen sind jedoch auch die Kantone und die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt, diese beispielsweise hinsichtlich von Zulassungsbedingungen, Lerninhalten, Ausweisen, Titeln der eidgenössischen Berufsprüfungen. Zahlreiche weitere Beispiele könnten angeführt werden.
Aus dieser Eigenschaft eines Rahmengesetzes - darum geht es mir jetzt - ergibt sich die hohe Verantwortung der bei der öffentlichen Hand und in der Privatwirtschaft mit dem Vollzug befassten Stellen. Diese Vollzugsstellen haben es nun weitgehend in der Hand, was in der Zukunft aus der Berufsbildung in der Schweiz gemacht wird. Engste Zusammenarbeit, gegenseitiger Ansporn, aber auch Rücksichtnahme und vor allem gegenseitiges Vertrauen bei der Ausarbeitung der im Anschluss an das neue Gesetz zu entwickelnden Konzepte und deren Umsetzung sind für den weiteren Erfolg zwingend nötig. Ich betone dies, weil während der Kommissionsarbeit bei mir der Eindruck entstand, es sei in dieser Hinsicht noch eine grosse Arbeit auf der Vollzugsebene zu leisten. Das ist nicht etwa ein Vorwurf an die Verwaltung oder an den Bundesrat, sondern eine blosse Illustration zum Stichwort Rahmengesetz und zur noch bevorstehenden Herausforderung.
2. Vertrauen und konstruktive Zusammenarbeit werden auch im Bereich der gemeinsam vom Bund und von den Kantonen zu tragenden Finanzierung nötig sein. Der in dieser Beziehung wichtige Artikel 60 sieht vor, dass die Bundesversammlung den Zahlungsrahmen für die neuen Pauschalbeträge an die Kantone jeweils mit einfachem Bundesbeschluss für eine mehrjährige Beitragsperiode bewilligt. Als Richtgrösse, nicht als fester Prozentsatz für die Kostenbeteiligung des Bundes gilt nach diesem Gesetz ein Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung. Diese Regelung bedeutet gegenüber dem heutigen Zustand eine Verbesserung zugunsten der Kantone. Dies ist indessen auch nötig, denn das Gesetz wird unter massgebender Führung, ja vielleicht sogar unter Taktgebung des Bundes Entwicklungen ermöglichen, die in der Zukunft zu bedeutenden Aufwandsteigerungen bei der Berufsbildung führen können.
Diese Entwicklung wird mit besonderem Augenmass an die Hand genommen werden müssen. Denn wohl steht die zitierte Bestimmung im Gesetz, der Ausdruck "Richtgrösse" schliesst jedoch nicht aus, dass der Bund sein Engagement über die jährlichen Budgetbeschlüsse in Zukunft wieder zurücknehmen könnte. Dies würde indessen gegenüber den Versicherungen des Bundesrates in der Botschaft, dann aber auch gegenüber den bisherigen Äusserungen des Parlamentes zur Berufsbildung einen Rückschritt, ein Abweichen von gegebenen Versprechungen und Absichtserklärungen bedeuten.
Wir sollten an dieser Stelle ein weiteres Mal zur Kenntnis nehmen, dass sich die finanzpolitische Welt mit der Schuldenbremse in grundsätzlicher Art und Weise verändert hat. Viel mehr als früher wird die Budgetdebatte zu einem Rückblick und zu einer Besinnung über die im Laufe des Jahres gefällten Einzelentscheide zu Finanzfragen führen. Die Priorisierung wird einen neuen Stellenwert erhalten. Ich betone [PAGE 496] dies nicht zuletzt auch im Rückblick auf die letzten Tage und die in diesen Tagen gefällten Ausgabenentscheide.
Die Partner in der Berufsbildung ausserhalb des Bundes müssen davon ausgehen können, dass die in Aussicht gestellten Beträge des Bundes trotz des relativierenden Ausdrucks der Richtgrösse in Zukunft tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies gilt umso mehr, als Ihre Kommission mit dem Herabfahren des Prozentsatzes auf einen Viertel der Aufwendungen hier bereits ein massgebendes Zeichen auch zur Bescheidung im finanziellen Bereich gesetzt hat.
Ich bin für Eintreten, für die Behandlung der Vorlage.