Riklin Kathy · Nationalrat · 2019-03-18
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2019-03-18
Wortprotokoll
Heute behandeln wir den zweiten Schweizer Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration.
Im Jahr 2004 anerkannte der Bundesrat die Osterweiterung der EU als wichtigen Schritt zu mehr Stabilität in Europa. Er sprach sich dafür aus, die dreizehn mittel- und osteuropäischen Staaten nach ihrem 2004 erfolgten EU-Beitritt durch einen Erweiterungsbeitrag zu unterstützen. Dieser Kohäsionsbeitrag wurde von der Stimmbevölkerung mit 53,4 Prozent Ja in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas begrüsst. Die Schweiz hat immer betont, dass sie diesen Beitrag autonom spreche. Der Bundesrat beantragt nun mit zwei Bundesbeschlüssen die Fortsetzung der bewährten Kohäsionsbeiträge - einen Rahmenkredit Kohäsion und einen Rahmenkredit Migration.
Für den Kohäsionsbeitrag sind 1046,9 Millionen Franken zugunsten der dreizehn Länder, welche der EU seit 2004 beigetreten sind, der sogenannten EU-13, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten vorgesehen. Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, welches von uns beschlossen wurde, ist seit dem 1. Juni 2017 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für den hier beantragten Beitrag der Schweiz im Bereich der Kohäsion. Das Gesetz, gegen welches weder die SVP noch andere Gruppierungen das Referendum ergriffen haben, ist bis Ende 2024 befristet.
Daneben sollen 190 Millionen Franken des Schweizer Beitrages auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13 für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden. Als Rechtsgrundlage für die Finanzierung dienen hier Artikel 93 Absatz 3 Buchstabe c sowie Absatz 2 des Asylgesetzes. Diese Bestimmungen ermöglichen dem Bund die vollständige oder teilweise Finanzierung von Programmen in Heimat-, Herkunfts- und Drittstaaten zur Erleichterung und Durchführung der Rückkehr, der Rückführung und der Integration. Auf diesen Grundlagen können auch Projekte unterstützt werden, welche die Rückkehr von Personen fördern, die sich rechtswidrig in einem unterstützten EU-Mitgliedstaat aufhalten.
Der Beschluss des Ständerates wurde von uns in der Kommission wie folgt geändert: Es dürfen erst Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Rahmenkredites eingegangen werden, wenn die Vollassoziierung der Schweiz an Horizon Europe gewährleistet ist und die EU die Börsenäquivalenz der Schweizer Börse unbefristet gewährt sowie keine weiteren diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Die zweite Forderung Ihrer Kommission ist ein Kreditantrag des Bundesrates für eine Vollassoziierung an Erasmus plus, welche von unserem Parlament ja bereits mit einer Motion gefordert wurde.
Diese zwei Anträge Ihrer APK wurden mit 14 zu 11 Stimmen respektive 13 zu 10 Stimmen gutgeheissen. Damit will die APK ein klares Zeichen für eine enge Zusammenarbeit im Bildungsbereich setzen, sei es bei der EU-Forschung, Horizon Europe, heute noch Horizon 2020, und für die Beteiligung an den Jugendprogrammen Erasmus.
Der heute vorliegende Antrag der SPK, welcher den Rahmenkredit für Migration auf 380 Millionen Franken zulasten des Rahmenkredites Kohäsion verdoppeln möchte, wurde in unserer APK nicht begründet. Er wurde klar, mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.
Noch kurz zu den geplanten Beiträgen: Die EU hat jährliche Kohäsionsmittel von 9 Milliarden Euro. Für die letzte Siebenjahresperiode standen 63,5 Milliarden Euro im EU-Kohäsionsfonds zur Verfügung. Total verfügte die EU über 352 Milliarden Euro für Kohäsionsmittel im weiteren Sinn für weniger entwickelte Regionen.
Der Beitrag der Schweiz umfasst 0,35 Prozent des gesamten Kohäsionsefforts der EU. Insofern ist unser Beitrag kein Druckmittel, um bessere Konditionen beim Rahmenabkommen zu erhalten. Dennoch beobachten die Mitgliedstaaten sehr genau, wie solidarisch sich die Schweiz verhält. Im Speziellen werden wir ganz besonders von den Visegrad-Staaten beobachtet. Dazu gehören Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei, weshalb diesem Beitrag sehr wohl eine aussenpolitische Bedeutung zukommt.
Wir bitten Sie, dem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration zuzustimmen und bei den Präzisierungen immer der Mehrheit zu folgen.