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Janiak Claude · Ständerat · 2019-03-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-18

Wortprotokoll

Wir haben noch eine Differenz zum Nationalrat. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, hier dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 167]

Mit der Fassung, die wir bei Artikel 46a gewählt haben - es geht um den Kinder- und Jugendschutz -, besteht ein gewisses Risiko, dass eine aktive Überwachung des Fernmeldeverkehrs erfolgt, weil die Fernmeldedienstbetreiber vermeiden wollen, dass sie allfällige Verdachtsfälle nicht erfassen. Hier besteht tatsächlich potenziell die Gefahr einer Schleierfahndung. Gemäss der nationalrätlichen Version müssen jetzt grundsätzlich alle Fernmeldedienstanbieter eine Meldung machen, wenn ein Verdachtsfall vorliegt, aber nicht im Sinne einer aktiven Fernmeldeverkehrsüberwachung.

Das Wort "zufällig" ist eingefügt worden. Damit wollen wir sicherstellen, dass man die Fernmeldedienstarbeiter hier nicht in eine Situation bringt, bei der sie diesen Verkehr aktiv überwachen müssen. Vielmehr müssen sie eben nur dann handeln, wenn sie per Zufall auf etwas stossen oder schriftlich - da genügt auch eine E-Mail, dies zuhanden des Amtlichen Bulletins - von Dritten auf etwas hingewiesen werden.

Ich benütze die Gelegenheit, um Sie auch noch auf einen Punkt hinzuweisen, der von der Redaktionskommission kommt. Der Nationalrat hatte in der ersten Beratung Artikel 11c zur Technologieneutralität aus der Vorlage gestrichen und stattdessen den neuen Artikel 3a beschlossen, gemäss welchem der Bundesrat alle drei Jahre Bericht erstatten und bei Bedarf Gesetzesänderungen vorschlagen soll. Sie erinnern sich an diese Debatte; das war ja einer der wichtigsten, am heftigsten umstrittenen Punkte. Wir sind dort dann dem Nationalrat gefolgt. Dieser Artikel entstand in der KVF des Nationalrates als Kombination von verschiedenen Anträgen.

Die Redaktionskommission schlägt nun eine neue Struktur des Artikels mit Buchstaben vor und hat ausserdem in Absatz 1 Buchstabe e eine leichte Änderung der Formulierung vorgenommen. Diese Formulierung präzisiert, dass der Bundesrat unabhängig von der Technologie über den Zugang zu allen Teilnehmeranschlüssen berichtet. Dies entspricht dem Willen der Antragsteller in der KVF des Nationalrates, weil damit alle drei Jahre beurteilt werden soll, ob die Zeit für eine neue Regelung reif ist. Es handelt sich hier also nicht um eine inhaltliche Änderung. Damit die Redaktionskommission hier weiterarbeiten konnte, hat sie die Präsidien der beiden KVF gebeten, diesen Text absegnen zu lassen. Wir haben das gemacht; Sie werden das dann bei der Schlussabstimmung beim Text sehen.

Ich erlaube mir noch einen letzten Hinweis. In der französischen Version des Antrages, den Sie heute zu Artikel 46a haben, heisst es auf Deutsch "zufällig" und auf Französisch "par hasard". Die Redaktionskommission schlägt vor, nicht "par hasard" zu sagen, sondern "fortuitement". Das passt auf Französisch offenbar besser.