Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-03-18
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-18
Wortprotokoll
Mit seinem Postulat will Kollege Damian Müller den Bundesrat beauftragen, durch unabhängige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz einen Prüfbericht ausarbeiten zu lassen, in dem die Konsequenzen der vorgesehenen Teilrevision der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gefährdungsannahmeverordnung für die Bevölkerung umfassend aufgezeigt werden. Der Bundesrat beantragte seinerseits Ablehnung des Postulates.
Infolge der hohen Komplexität der Fragestellung hat der Ständerat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2018 beschlossen, die Motion an die zuständige Kommission zur Vorberatung zuzuweisen. Die UREK-SR hat sich an drei Sitzungen mit dem Geschäft befasst. Die erste Einschätzung, dass es sich um eine komplexe Fragestellung handelt, hat sich bestätigt - und wie!
An der Sitzung vom 13. August 2018 hat die Kommission versucht, das Thema zu erfassen. Gestützt auf diese Diskussion wurde beschlossen, umfangreiche Anhörungen durchzuführen, was bei der Vorberatung von Vorstössen doch eher unüblich ist. An der Sitzung vom 23. Oktober 2018 wurden Swissnuclear, das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut, die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr angehört. Den Anhörungsteilnehmenden wurden gezielt Fragen zu den vorgeschlagenen Grenzwerten sowie zu deren Verhältnis zur Exposition der Schweizer Bevölkerung aus natürlichen und zivilisatorischen Strahlenquellen gestellt. Die Experten haben der Kommission die Vorschriften für Kernanlagen in der Schweiz und die damit zusammenhängenden Strahlenschutzkonzepte im Detail erläutert und auch mit internationalen Standards verglichen. [PAGE 170]
Auch die Kritik, die Verordnungsänderung greife dem Entscheid zu einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vor, wurde in der Anhörung diskutiert. Dazu stellt die Kommission fest - und das ist wichtig! -, dass der Gesetzgeber jederzeit Veränderungen beschliessen kann, ungeachtet allfällig hängiger Verfahren. Andernfalls würde er bei der Ausübung seiner Aufgabe stark eingeschränkt. Die zum Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geltende gesetzliche Grundlage ist für die rechtliche Beurteilung desselben massgebend.
Die Ausführungen der Anhörungsteilnehmenden zu den beabsichtigten Änderungen waren - was nicht anders zu erwarten war und was auch die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zeigten - sehr differenziert, aber zum Teil auch kontrovers. Auf viele Fragen, auf die sich in den Erläuterungen des Bundesrates zur Teilrevision keine Antworten fanden, konnte in der Diskussion vertieft eingegangen werden. Dabei stellte die Kommission fest, dass eine ausschliessliche Fokussierung auf die Grenzwerte für den Nachweis bei Auslegungsstörfällen der komplexen Fragestellung nicht gerecht wird. Auch der Vergleich mit internationalen Richtlinien und Grenzwerten allein ist schwierig und zu wenig aussagekräftig, da jeweils unterschiedliche Annahmen und Konzepte angewendet werden, um die resultierende Exposition und die Strahlenbelastung für die Bevölkerung bei einem Störfall zu modellieren.
Die Anhörungen führten nicht zu derart eindeutigen Ergebnissen, dass die Kommission klar sagen konnte und wollte, dass auf einen Prüfbericht von unabhängigen Dritten verzichtet werden kann - im Gegenteil: Die Kommission kam zum Schluss, dass das Postulat Müller Damian eine relevante Frage anspricht und vertiefte Abklärungen sinnvoll sind. Die Kommission kam daher zum Schluss, dass ein Bericht sachdienlich sei, da er die erforderlichen Informationen und Zusammenhänge für eine seriöse Beurteilung liefern könne. Allerdings müsse die Betrachtung ausgeweitet werden. Die Sicherheit der Bevölkerung steht selbstverständlich im Zentrum der Fragestellung. Sie muss jedoch auch im Kontext der Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung und dem gesellschaftlichen Nutzen der Anwendung von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt, gesehen werden. Dazu sollen die Verhältnisse der neu vorgeschlagenen Grenzwerte für die Ausserbetriebnahme von Kernanlagen in Bezug auf Bundeserlasse und -konzepte im Bereich Strahlenschutz und damit zusammenhängender Notfallmassnahmen aufgezeigt und Vergleiche mit internationalen Empfehlungen und Grenzwerten sowie Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu ionisierenden Strahlen im Niedrigdosisbereich einbezogen werden.
Für diesen Auftrag an den Bundesrat hat die Kommission ein neues Postulat erarbeitet, das Postulat 18.4107, "Dosisgrenzwerte bei Kernanlagen, radioaktive Strahlung und Strahlenschutz", und dieses dann am 13. November 2018 verabschiedet. Diesem Postulat hat der Bundesrat in der Zwischenzeit zugestimmt. Die Kommission erwartet vom Bundesrat, dass zur Erarbeitung dieses Berichtes eine wirklich unabhängige Expertenkommission unter der Leitung des BFE beauftragt wird. Dabei wird es unumgänglich sein, auch ausländische Experten beizuziehen, wenn nicht einfach die Anhörungsteilnehmenden eingeladen werden sollen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Postulat Müller Damian abzulehnen und stattdessen das erweiterte Kommissionspostulat anzunehmen.