Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-18
Wortprotokoll
Ich möchte Sie gerne bitten, den Minderheitsantrag, den Herr Rutz begründet hat, abzulehnen.
Ich bin der Meinung, dass man in diesem Saal selbstverständlich die Regeln ändern darf; man kann alles verändern. Aber dann sollte man zunächst Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ändern. Diese Bestimmung hält nämlich fest, dass Finanzgeschäfte in der Form von einfachen Bundesbeschlüssen erlassen werden und somit nicht dem Referendum unterstehen. Die zweite Begründung ist, Herr Nationalrat Rutz, dass das Bundesgesetz zur Osthilfe 2016 revidiert wurde. Es unterstand dabei dem fakultativen Referendum, welches nicht ergriffen wurde.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Mai 2018 zur Motion Rösti 18.3247 Folgendes ausgeführt: "Die Finanzierungsgrundlagen für die Rahmenkredite Kohäsion und Migration sind im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 verankert. Mit der Verabschiedung des revidierten BG Ost wurde die Rechtsgrundlage für den Kohäsionsteil des zweiten Beitrags vor anderthalb Jahren erneuert. Dieses Bundesgesetz unterstand dem fakultativen Referendum, von dem aber nicht Gebrauch gemacht wurde."
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier diesen Minderheitsantrag abzulehnen.